Grünstadt Was ist eine Schwerpunktschule?
Ziel der rheinland-pfälzischen Schulpolitik ist es, dass Kinder mit Behinderungen die gleichen Schulen besuchen können wie ihre nichtbehinderten Altersgenossen (Inklusion). Kinder mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen, die beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesen sind, können grundsätzlich Regelschulen besuchen. Die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen sich zwischen Förderschulen und Schwerpunktschulen entscheiden. Zur Definition von sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Bildungsserver des Mainzer Kultusministeriums auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz verwiesen, in dem es sinngemäß heißt, dass ein solcher bei Kindern dann anzunehmen sei, wenn sie in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt seien, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht zurechtkämen. Ob ein solcher Förderbedarf besteht, stellt ein Förderschullehrer in einem Gutachten fest.
Schwerpunktschulen als Grund- oder weiterführende Schulen
Zu Schwerpunktschulen können sowohl weiterführende Schulen (in Grünstadt beispielsweise die IGS), als auch Grundschulen wie die in Contwig werden. Diese Schulen bieten dann dauerhaft inklusiven Unterricht an. Kinder mit und ohne Einschränkungen lernen dort gemeinsam und bearbeiten dabei auch jeweils die gleichen Themen. An Schwerpunktschulen arbeiten zusätzliche Förderlehrer und pädagogische Fachkräfte wie beispielsweise Heil- oder Sonderpädagogen mit den Regellehrern zusammen. Eine Schwerpunktschule entwickelt ein eigenes pädagogisches Konzept mit dem Ziel, jedes Kind individuell im Rahmen seiner Möglichkeiten und abgestimmt auf seine Fähigkeiten zu fördern. Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz.