Nackterhof / Berlin
Trotz 44.000 Unterschriften: Pfälzer Petition endet anders als geplant
Die Trauer ist schon seit mehr als zehn Jahren fester Bestandteil im Leben von Gundula Engels. Wie viele Menschen hat auch sie getrauert, es waren Erfahrungen mit ihrem beeinträchtigten Sohn. Das Thema ließ sie nicht los, im Jahr 2015 schloss sie ihre Ausbildung zur Trauerbegleiterin ab. Seitdem unterstützt sie Menschen beim Abschiednehmen. So eine „gesundheitspraktische Trauerbegleitung“ kann bis zu einem Jahr dauern, erklärt sie. Die Trauer müsse im Alltag integriert werden, einen Platz im Leben finden und viele Menschen schafften das nicht alleine.
Jeder erlebt Trauer, egal, ob reich oder arm. Und deshalb ist es Gundula Engels ein Anliegen, dass Trauerbegleitung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Engels Pläne sollen Kassen schonen
Das habe nicht nur Vorteile für Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch für die Krankenkassen: „Viele Menschen entwickeln durch nicht verarbeitete Trauer psychische Störungen und suchen Hilfe beim Psychologen, wobei die oft monatelangen Wartezeiten auf einen Termin die Heilung verschleppen“, sagt Engels. „Dadurch können wiederum Folgeerkrankungen auftreten, die ebenfalls wieder Kosten und somit Ausgaben für die Krankenkassen bedeuten.“
Engels ist so überzeugt von ihrem Anliegen, dass sie eine Petition auf der Onlineplattform Change.org gestartet hat. Ihr Ziel: den Bundestag mit ihrem Anliegen erreichen. Doch die Sache war am Ende etwas komplizierter als sie dachte.
Petitionen sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie, sie sind in Deutschland sogar Grundrecht. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, heißt es im Grundgesetz. Und seit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1953 sind diese Volksvertretungen sogar verpflichtet, auf zulässige Petitionen zu antworten. Das Problem: Auf privaten Internetportalen gesammelte Petitionen sind im engeren Sinne nicht zulässig. Und was das bedeutet, hat Engels in Berlin erfahren.
Übergabe im Abgeordneten-Büro
Dorthin hat sie die 44.000 Unterschriften gebracht, die sie auf Change.org gesammelt hat. Übergeben hat sie sie an den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Neustadt Speyer, Johannes Steiniger (CDU), der sich für ihr Anliegen interessiert hat. Falls sich jemand fragt, wie 44.000 Stimmen ausgedruckt aussehen: Es ist ein großer Karton voller Zettel. Und der stand nach dem Termin zwischen dem Abgeordneten Steiniger und Engels erstmal rum, zuletzt im Büro der Abgeordneten Simone Borchardt (CDU). Die ist Gesundheitspolitische Sprecherin der Union, war ebenfalls bei der Übergabe dabei und kennt sich besser mit dem Thema aus als ihr Kollege. Weil Engels ihre Stimmen aber auf dem Petitionsportal Change.org sammelte, landete der Karton nicht da, wo er eigentlich landen sollte: im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Wer wissen will, was so besonders an dem Ausschuss ist, muss sich mit dem niedersächsischen CDU-Abgeordneten Andreas Mattfeldt unterhalten. „Wissen Sie, ich bin Altbürgermeister und habe immer sehr gerne nahe an den Menschen gearbeitet“, sagt Mattfeldt dann. „Im Bundestag gibt es nichts, das so nahe an diese Arbeit rankommt wie die Arbeit im Petitionsausschuss.“ Man habe es da nicht abstrakt mit „den Arbeitnehmern“ oder „dem Gesundheitswesen“ zu tun, sondern mit ganz konkreten Menschen, die ganz konkrete Anliegen haben.
Öffentliche Sitzung verschafft Gehör
Das heißt: Der Petitionsausschuss ist so etwas wie die Mitmach-Werkstatt des deutschen Parlaments. Wenn jemand der Meinung ist, dass die Politik etwas ändern muss, kann sich diese Person an den Ausschuss und seine Experten wenden. „Häufig kümmern wir uns da auch um die kleinen Dinge“, sagt Mattfeldt. „Das ist sehr erfüllend und für die Petenten auch eine schöne Demokratieerfahrung.“
Eine ordnungsgemäß eingereichte Petition mit mehr als 30.000 Unterschriften werde öffentlich besprochen, vom Parlamentsfernsehen dokumentiert, manchmal kommen sogar die zuständigen Ministerinnen oder Minister selbst, um sich zu dem Thema zu äußern. Und wenn alles richtig gut läuft, dann führt die Petition tatsächlich dazu, dass etwas geändert wird.
All das ist bei Gundula Engels nicht passiert, obwohl sie deutlich mehr Stimmen gesammelt hat. Mattfeldt tut das sehr leid, sagt er, das Thema sei enorm wichtig, schließlich nimmt Trauer in einer älter werdenden Gesellschaft auch immer mehr Raum ein. Aber wer möchte, dass sich der Bundestag mit einem Thema beschäftigt, muss seine Unterschriften schriftlich oder über das offizielle Portal für Petitionswesen sammeln. Nirgendwo anders.
Zusammenarbeit mit change.org und Co. ausgeschlossen
Eine Zusammenarbeit mit den Portalen komme für den Bundestag nicht infrage. Die sprießen nämlich gerade wie Pilze aus dem Boden und in den meisten Fällen weiß man gar nicht, wer dahintersteckt. „Oft sind es entweder sehr linke oder sehr rechte Gruppen mit einer klaren politischen Agenda. Wir Abgeordnete sind aber zur Neutralität verpflichtet.“ Außerdem müsse jede Petition auch Standards erfüllen. Jeder Unterzeichner muss sich zum Beispiel ausweisen und darf nur eine Stimme abgeben. Bei privaten Portalen reicht in der Regel eine Mailadresse.
Doch Ansgar Lahmann, Sprecher von Change.org, relativiert das. Er räumt zwar ein, es könne durchaus passieren, dass eine Person mit mehreren Mailadressen auch mehrfach unterzeichnet. Aber einen größer angelegten Betrug könne das Team hinter der Plattform durchschauen. Er betont: Zwar landen die Petitionen nicht vor dem entsprechenden Bundestagsausschuss, dafür setze man bewusst auf andere Formen der Bürgerbeteiligung. Change.org verstehe sich als Kampagnenplattform, die „schnell eine breite Masse an Menschen erreichen und damit einen hohen Druck aufbauen“ kann, so Lahmann – anders als die Petitionsplattform des Bundestags. Dadurch ließen sich Entscheidungsträger eher auf Gespräche ein, wodurch die Petitionsführer auf andere Art Einfluss nehmen könnten.
Nur vier Petitionen seien 2024 vom Petitionsausschuss öffentlich beraten worden, weil ausreichend Stimmen zusammengetragen worden waren, kritisiert Lahmann. Die übrigen Sitzungen fanden ohne Öffentlichkeit statt und seien daher nicht nur intransparent, sondern erreichten oft nur wenig.
„Auf eine falsche Fährte gelockt“
Ein Argument, das der Parlamentarier Mattfeldt selbstredend nicht gelten lässt. Ihn ärgere, dass Menschen wie Gundula Engels „auf eine falsche Fährte gelockt werden“. Petitionsportale wie Change.org oder Openpetition.de würden suggerieren, dass sie formvollendete Petitionen erstellen würden. Das tun sie aber nicht. Anders als bei ordentlichen Petitionen, ist kein Politiker verpflichtet, auf Unterschriften von privaten Portalen zu reagieren. „Sie produzieren am laufenden Band Enttäuschungen in unser politisches System“, sagt Mettfeldt. „Ich finde das unredlich, aber wir können dagegen leider nicht vorgehen. Der Begriff Petition ist in Deutschland nicht geschützt.“
Gundula Engels sieht das nicht so eng. Sie hat sich mit ihren Unterschriften direkt an den Entscheider Johannes Steiniger gewendet und dabei Gehör gefunden. Von der Gesundheitspolitikerin Borchardt habe sie erfahren, dass man gerade dabei sei, Paragraf 20 des Sozialgesetzbuches V zu ändern, das gesetzliche Krankenkassen zur Förderung der Primärprävention verpflichte. Das Ziel: Krankheitsrisiken vermindern und gesundheitsbewusstes Verhalten stärken. „Frau Borchardt betonte, dass sie unser Anliegen genau dort mit einbringen wolle und dass sie Trauerarbeit klar bei Prävention sehe“, so Engels weiter. Dass ihre Petition nicht im entsprechenden Ausschuss beraten wird, sei verschmerzbar: „Mir wurde zugesichert, dass mein Anliegen direkt im Gesundheitsausschuss eingebracht wird, unterstützt von Frau Borchardt.“