Eisenberg
Streit um geplantes Wohnhaus: Wird es zu hoch?
Ein neues Mehrfamilienhaus könnte bald die Lücke in der Wingertsbergstraße in Eisenberg schließen. Auf dem unbebauten Grundstück zwischen den Hausnummern 14 und 18 plant ein Interessent, ein Wohngebäude zu bauen. Dafür hat er bei der Stadt eine Bauvoranfrage gestellt, die vom Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit neun Ja-Stimmen genehmigt wurde. Zustimmung gab es jedoch nicht von allen: Aus den Reihen der Freien Wählergruppe (FWG) kamen Gegenstimmen und Enthaltungen.
Deren Fraktionsvorsitzender Manfred Boffo äußerte Bedenken gegen die geplante Bauhöhe von drei Vollgeschossen. Diese würden seiner Meinung nach nicht ins optische Gesamtbild der Nachbarschaft passen, da die umliegenden Häuser in dem Wohngebiet deutlich niedriger sind.
Höhe reduzieren
Der potenzielle Bauherr plant ein Gebäude mit drei Stockwerken. Pro Etage sind zwei Wohnungen vorgesehen. Die beiden Wohnungen im Erdgeschoss sollen barrierefrei gebaut werden. Außerdem ist eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen vorgesehen.
Ursprünglich habe der Interessent das Gebäude deutlich höher bauen wollen, sagte Thorsten Hutzenlaub vom Fachbereich „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ bei der Verbandsgemeinde Eisenberg in der Stadtratssitzung. Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich das Grundstück samt Umgebung jedoch bei einem Ortstermin angeschaut und kamen zu dem Schluss, dass das Gebäude 1,40 Meter niedriger werden muss als ursprünglich angedacht, um die benachbarten Gebäude nicht zu stark zu überragen. Somit wird die Firsthöhe des Gebäudes auf etwa 10,40 Meter begrenzt. Damit zeigte sich der Interessent laut Hutzenlaub einverstanden.
Ein Geschoss höher
Trotzdem bleibt das Gebäude immer noch ein Vollgeschoss höher als die Nachbarhäuser, also etwa einen halben Meter. Das sei jedoch vertretbar, sagte Hutzenlaub. Diese geringfügige Überschreitung könnte gemäß Paragraf 34 Absatz 1 des Baugesetzbuches genehmigt werden – ein Vorgehen, das der Bauausschuss bereits als grundsätzlich akzeptabel bewertet hat. Der Bau eines dritten Geschosses ist aber nicht über diesen Paragrafen abzudecken. Hier käme jedoch der neue Paragraf 34 Absatz 3b des Baugesetzbuches infrage, der seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft ist. Dieser sogenannte „Wohnungsbauturbo“ erlaubt es den Gemeinden, bei Wohnbauprojekten von der bisherigen Vorgabe abzuweichen, dass sich ein Gebäude optisch in die nähere Umgebung einfügen muss. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohngebäude so geplant wird, dass es sowohl den öffentlichen Interessen als auch den Anliegen der Nachbarn gerecht wird.
Nach Einschätzung der Verwaltung stehen dem Vorhaben aber keine öffentlichen Interessen im Weg. Auch eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft sei nicht zu erwarten, da ein ausreichender Abstand zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werde. Der neue Paragraph könnte zudem die bisher notwendige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ersetzen und somit das Verfahren erheblich beschleunigen.
Der Eisenberger Stadtrat hat nun also die Bauvoranfrage genehmigt. Für die Genehmigung des Bauantrags, der im nächsten Schritt folgt, ist aber die Kreisverwaltung zuständig. Deren Rückmeldung steht noch aus.