Wattenheim RHEINPFALZ Plus Artikel Schatz in Wattenheim: In diesem Buch dürfen nur Forscher blättern

Mathias Hemmer, ehrenamtlicher Archivar im Gemeindearchiv Wattenheim, gibt Einblicke in das Weistum, das kürzlich gespendet wurd
Mathias Hemmer, ehrenamtlicher Archivar im Gemeindearchiv Wattenheim, gibt Einblicke in das Weistum, das kürzlich gespendet wurde.

Eine besondere Spende liegt nun im Gemeindearchiv. Es handelt sich um ein uraltes Dokument mit Rechtsnormen: die Abschrift eines Weistums. Was darin geregelt ist.

Es wurde vorsichtig in säurefreie Kartonage gelegt, anfassen darf man es nur mit Handschuhen, anschauen nur von außen: Im Wattenheimer Archiv in der Festhalle liegt seit wenigen Wochen ein DIN-A6-Heftchen in einem stark abgegriffenen dunklen Ledereinband. Der Gemeinderat hat die private Sachspende bei der jüngsten Sitzung einstimmig angenommen. „Wir haben einen Tresor beantragt, der dieses Exemplar und andere Schätze vor Dieben, Feuer und Wasser schützt“, erzählt Mathias Hemmer, einer der ehrenamtlichen Archivare.

Mathias Hemmer, ehrenamtlicher Archivar im Gemeindearchiv Wattenheim, gibt Einblicke in das Weistum, das kürzlich gespendet wurd
Mathias Hemmer, ehrenamtlicher Archivar im Gemeindearchiv Wattenheim, gibt Einblicke in das Weistum, das kürzlich gespendet wurde.

Was macht dieses kleine Ding so kostbar? „Es ist knapp 500 Jahre alt und die Abschrift des Weistums für unseren Ort, das die Mönche in Höningen ursprünglich 1420 verfassten“, erklärt der 62-Jährige die Kopie, die die Wattenheimer 1527 in Auftrag gegeben hatten. Das war sehr vorausschauend, denn das Original ist nicht mehr auffindbar. Wahrscheinlich ist es bei einem Brand im Kloster zerstört worden.

Das nun gespendete Dokument sei von „unendlichem ideellen Wert“, sagt Bürgermeister Carsten Brauer (CDU). Es beinhaltet das Recht des Hubhofs zu Wattenheim, der zu St. Peter in Höningen gehörte. Die Herrscher liehen den Bauern Flächen (Hube) zum Bewirtschaften, verlangten dafür aber Zinsen und eventuell Frondienste.

Hubbauern mussten an Ding-Tagen teilnehmen

Was im Weistum im Einzelnen geregelt ist, hat der 2013 verstorbene Ortshistoriker Anton Meißner transkribiert und sogar ein Faksimile, also eine originalgetreue Nachbildung von dem Büchlein mit den Rechtsbelehrungen angefertigt. Da die mittelalterliche Niederschrift nur schwer verständlich ist, hat der Lehrer Norman Graf den Originaltext in moderne Sprache übersetzt.

Niedergeschrieben ist beispielsweise, dass die Hubbauern an den vier Ding-Tagen, die jährlich im Januar, im April, im Juni und im November im Kloster Höningen stattfanden, teilnehmen mussten. Bei diesen ganz genau festgelegten Terminen, die immer auf Donnerstage fielen, wurden Gefäße geeicht, Urteile gefällt und die Dorfordnung öffentlich verlesen.

Bestimmte Mühle für Mehl und Schrot

„Man weist“ ebenso, dass jeder Wattenheimer, der Getreide zu Schrot oder Mehl verarbeitet haben wollte, dafür die Bann-Mühle der Leininger Grafen zu nutzen hatte. „Das war die Rudolphmühle im Amselthal“, erläutert Hemmer. In dem historischen Rechtsbuch ist auch festgelegt, wie viel der Müller vom „Malter der Frucht“ als Lohn behalten darf. Die Höhe des Salärs war abhängig davon, ob der jeweilige Kunde arm oder reich war.

Das Weistum (links) und das vom Ortshistoriker Anton Meißner angefertigte Faksimile.
Das Weistum (links) und das vom Ortshistoriker Anton Meißner angefertigte Faksimile.

Was der Bäcker für seine Dienste verlangen durfte, ist auch festgelegt, und er war verpflichtet, zu den Broten „einen zusätzlich gebrachten Kuchen“ gratis zu backen. Strafe drohte unter anderem denjenigen, die ihren Teil der Bannzäune, die das Siedlungsgebiet von der Allmende (gemeinschaftlich genutztes Gebiet) abgrenzen, nicht instandhalten.

Nur Wissenschaftler dürfen blättern

Die Annahme der Sachspende im Rat ist laut Bürgermeister Brauer „verbunden mit einer enormen Verantwortung“. Von dem Heft müsse jeglicher Schaden ferngehalten werden. Aufgeschlagen wird es nur einmal kurz fürs Foto der RHEINPFALZ. Ansonsten dürfen lediglich Wissenschaftler für Forschungszwecke hineinschauen, wie Hemmer von einer Bedingung erzählt. Diese hat das Landesarchiv Speyer gestellt, das den Wattenheimern zugestanden hat, ihr Weistum im örtlichen Gemeindearchiv aufzubewahren.

Dass dort bislang keine Kopie des Weistums vorhanden war, habe man erst bei den Vorbereitungen zur 800-Jahr-Feier des Dorfes – die wegen Corona von 2021 auf 2022 verschoben werden musste – bemerkt, so Hemmer. „Intensive Recherchen und glückliche Umstände“ hätten nun dazu geführt, dass die Abschrift von 1527 bei Privatleuten gefunden werden konnte. Mehr möchte der 62-Jährige dazu nicht verraten. Geplant ist eine öffentliche Vorstellung des neuen Archiv-Schatzes eventuell im Herbst oder im kommenden Jahr, wenn die Weistum-Kopie ihren 500. Geburtstag hat.

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