Grünstadt Sauer legt Widerspruch gegen Straßenwidmung ein

Nach wie vor stehen die L-Steine, mit denen Fausto Sauer die Obergasse in Neuleiningen gesperrt hat.
Nach wie vor stehen die L-Steine, mit denen Fausto Sauer die Obergasse in Neuleiningen gesperrt hat.

Da der Verbandsgemeinde Leiningerland nicht sämtliche Unterlagen von Straßenwidmungen aus der Vergangenheit vorliegen, werden gegenwärtig die Verkehrswege in allen 21 Dörfern für den öffentlichen Verkehr freigegeben. In Neuleiningen sind davon sämtliche Gemeindestraßen, Plätze und Bürgersteige außerhalb der Neubaugebiete betroffen.

Die Widmung der Straßen im Sinne der Verbandsgemeinde nahm der Gemeinderat Neuleiningen am Montag einstimmig vor. L-Stein-Mauer-Erbauer Fausto Sauer hat dagegen allerdings Widerspruch eingelegt. Bürgermeister Franz Adam (CDU) erläuterte in der Sitzung: „Der formale Akt der Widmung ist unter anderem wichtig, damit die Anlieger beim Ausbau der Straßen und Fußwege über Beiträge an der Finanzierung beteiligt werden können.“ Auch gehe es um den Versicherungsschutz der Nutzer. Sauer, der im Oktober 2017 in der Obergasse – nach eigenen Angaben zum Schutz seines einsturzgefährdeten Wohnhauses – auf der Fahrbahn sechs L-Steine errichtet und die Straße damit voll gesperrt hat (wir berichteten), ist damit nicht einverstanden. Schriftlich teilt er zu dem Tagesordnungspunkt mit, dass eine zu widmende Fläche im Eigentum der Gemeinde stehen müsse. „Insbesondere die Obergasse, die an mehreren Stellen von Gebäudeteilen und Gewölben unterbaut ist, kann im Grundbuch für Neuleiningen nicht als Gemeindeeigentum nachgewiesen werden.“ Obwohl das Landgericht Frankenthal im Rechtsstreit zwischen dem Anwohner und der Gemeinde um den Abriss der Mauer bereits im September bestätigte, dass es sich bei der Obergasse um eine öffentliche Straße handelt, legt Sauer „vorsorglich Widerspruch“ ein. Er kündigt an, „in allen Fällen, in denen meine Eigentumsverhältnisse durch die Straßenwidmung berührt werden“, sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen. Wenn die Straße gewidmet würde, würden sich alle unterhalb liegenden Grundmauern, Gewölbe und deren Zugänge, „aber auch die Straßen überbauende, vorgeschobene Stockwerksfassaden und Dachkonstruktionen sowie zahlreiche Treppenstufen plötzlich in Gemeindeeigentum“ befinden. Hieraus ergebe sich die Verpflichtung der Kommune zur Instandhaltung und zur Gebührenerhebung, so Sauer. Ortschef Adam sagte, er werde den Brief dem Rechtsanwalt vorlegen. Auf die Frage von Martin Kranz (FWG), wie es in dem L-Stein-Verfahren weitergehe, sagte er, dass es noch nichts Neues gebe. VG-Bürgermeister Frank Rüttger (CDU) kümmere sich persönlich darum. Man müsse abwarten, wann das Oberlandesgericht Zweibrücken, wo Sauer Berufung eingelegt hat, Verhandlungstermine ansetzt.

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