Leiningerland
Riesige Unterschiede: In diesem Ort ist Sterben am teuersten
Es ist ein Spagat, der vordergründig um Zahlen geht, am Ende aber eines der emotionalsten Themen der Gesellschaft betrifft: das Sterben. Immer wieder beschäftigt dieser Spagat die Ortsgemeinden, denn die Unterhaltungskosten für den Friedhof steigen automatisch, aber die Gebühren nicht. Und daran wollen die Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen regelmäßig schrauben, auch im Leiningerland, Stichwort: knappe Kassen.
Kürzlich hat dieser Spagat den Ortsgemeinderat Kleinkarlbachs beschäftigt. Die Friedhofsgebühren dort befanden sich am unteren Ende der Bandbreite in der VG: 230 Euro kostete bislang ein Einzelwahlgrab, genauso viel ein Urnenwahlgrab. Das Wiesenurnenwahlgrab, das für Angehörige wesentlich pflegeleichter ist, weil die Grabstelle nur von einer Platte bedeckt und keine Einfassung nötig ist, lag bei 400 Euro – trotz erhöhten Pflegeaufwands für die Ortsgemeinde. Entsprechend niedrig war die Kostendeckung in Kleinkarlbach: Rund 34 Prozent dessen, was der Ort tragen muss, wurde bis dato durch die Gebühren abgedeckt. Das sollte sich ändern.
Ratlosigkeit über Vorschlag der VG
Der Vorschlag der Verbandsgemeinde stieß allerdings auf Ratlosigkeit. Eine Steigerung um mehr als 500 Prozent stand im Raum, insbesondere bei den Sargbestattungen. Deshalb waren sich die Mitglieder im Bauausschuss, der vorberaten sollte, schnell einig: Diesem Vorschlag werde man nicht folgen. Das sei zu heftig. Stattdessen fiel die Entscheidung kurz darauf im Gemeinderat, dass eine Kostendeckung von 60 bis 70 Prozent – je nach Bestattungsart – ausreichen soll.
Damit liegt Kleinkarlbach etwa im Durchschnitt aller Ortsgemeinden im Leiningerland. Denn die Spanne dort ist enorm. Während ein Einzelwahlgrab in Battenberg 380 Euro kostet, müssen Hettenleidelheimer dafür 2050 Euro zahlen. Bei den Urnenwahlgräbern ist Neuleiningen günstiger: 216 Euro kostet es ohne Sandstein, während Kirchheimer 1200 Euro zahlen sollen. Beim Wiesenurnenwahlgrab ist Battenberg wieder am günstigsten: 380 Euro fallen dafür an, während in Grünstadt 2100 Euro in der Friedhofssatzung stehen. Altleiningen wiederum berechnet als einzige Ortsgemeinde im Leiningerland eine separate einmalige Pflegegebühr dafür, die sich zum Grundpreis addiert.
Grundsätzlich zeigt sich in der Übersicht, dass viele Ortsgemeinden mit ihren Gebühren die Nachfrage nach Urnenbestattungen anschieben wollen. Die sind oft nicht nur bedeutend günstiger, auch der Gebührenanstieg fällt niedriger aus, was die Zahlen in Kleinkarlbach belegen: Künftig fallen 377 Euro für ein klassisches Urnengrab an, 147 Euro mehr als bisher. Ein Sarggrab wiederum steigt von 230 auf 756 Euro. Weiteres Beispiel für diese Tendenz ist Hettenleidelheim, laut Verbandsgemeinde bisher die einzige Ortsgemeinde, die eine hundertprozentige Kostendeckung anstrebt und mit sehr hohen Friedhofsgebühren auffällt. Die Ortsgemeinde hat auffällig hohe Werte für die Erdbestattungen festgelegt: Sie verlangt für ein Einzelwahlgrab mehr als 2000 Euro – und für ein Wiesenwahlgrab mit Platz für zwei Särge sogar 5300 Euro. Zum Vergleich: Auf Platz zwei folgt ihr Dirmstein mit 2500 Euro.
Hier ist die Sargbestattung sogar günstiger
Manche Ortsgemeinden unterscheiden bisher wiederum nicht zwischen Urne und Sarg. Wattenheim beispielsweise rechnet für beides mit klassischer Einfassung 800 Euro ab, Mertesheim je 576 Euro. Eine Kommune dreht den Trend um: In Grünstadt ist die Sargbestattung sogar ein wenig günstiger, sofern der Sarg nicht außergewöhnlich tief vergraben wird. 1150 Euro kostet besagte Sargbestattung, während für die klassische Urnenbestattung 1200 Euro fällig werden. Trotzdem schafft es Grünstadt, 70 Prozent der anfallenden Kosten zu decken. Noch besser steht neben Hettenleidelheim nur Tiefenthal mit 71,4 Prozent Kostendeckung da.
Allerdings gibt es eben Unterschiede zwischen den einzelnen Ortsgemeinden, die dafür sorgen, dass die Zahlen doch nicht ganz vergleichbar sind. So unterscheidet sich die Liegedauer. In manchen Satzungen ist sie auf 15 Jahre festgelegt, in anderen auf 30. Darüber hinaus gab es in manchen Ortsgemeinden für bestimmte Arbeiten auf dem Friedhof Zuschüsse, sodass die Unterhaltungskosten und damit auch die Belastung des Haushalts in manchen Jahren deutlich niedriger war, zum Beispiel in Mertesheim: Vor acht Jahren flossen dort 30.588 Euro Zuschuss in die Friedhofsmauer.
In Kindenheim wiederum gibt es laut Verbandsgemeindeverwaltung kaum Unterhaltungskosten, weshalb die Kostendeckung mit 68 Prozent erklärbar hoch ist. Darüber hinaus sind die Gebühren nicht in Stein gemeißelt – vielmehr werden sie „sukzessive kalkuliert“, wie die Verbandsgemeinde mitteilt. Das heißt, um sich der Kostendeckung in allen Dörfern anzunähern, werden sich die Gebühren mancherorts wieder ändern.
Auch Baumbestattungen auf Friedhof möglich
Der Preis für ein Grab ist also von der Ortsgemeinde abhängig. Und nicht nur das: Auch besondere Bestattungsformen gibt es nicht auf jedem Friedhof. Urnenstelen beispielsweise nur in Kirchheim, Hettenleidelheim und Wattenheim, Urnenwände in Dirmstein und Obrigheim. Auch Baumgrabstätten existieren bereits auf Friedhöfen und nicht nur in speziell angelegten Ruheforsten und Friedwäldern. Im Leiningerland ist das in Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim und Obersülzen der Fall – verbunden mit unterschiedlich hohen Kosten.
Wer nun hofft, sich auf einem Friedhof seiner Wahl vergraben lassen und so Kosten sparen zu können, der irrt. Wie sowohl die Verbandsgemeinde als auch die Stadt Grünstadt bestätigen, regeln die Friedhofssatzungen klar, wer wo begraben werden darf. Die Plätze auf den Friedhöfen sind nämlich jeweils für Einwohner vorgesehen oder deren Angehörige. Tobias Spangenmacher, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste in der VG, ergänzt: Auch wer einmal in einem der Orte gewohnt hat und pflegebedingt wegziehen musste, darf auf dem Friedhof in seiner Heimat bestattet werden. Es gibt also Ausnahmen – und die kosten zumindest nicht extra.