Quirnheim RHEINPFALZ Plus Artikel Rechtswidrig: Quirnheim rückt Regel für Bauherren gerade

Platz für Stellplätze gibt es im Quirnheimer Ortskern auf den Privatgrundstücken kaum. Deshalb braucht die Ortsgemeinde die Satz
Platz für Stellplätze gibt es im Quirnheimer Ortskern auf den Privatgrundstücken kaum. Deshalb braucht die Ortsgemeinde die Satzung.

Wenn Eigentümer ihr Haus umbauen wollen, greift ein Gesetz, nach dem sie unter bestimmten Bedingungen mindestens einen Stellplatz auf dem Grundstück nachweisen müssen, auch in Quirnheim. Gerade im alten Ortskern ist das aber schwierig bis unmöglich, weil kein Platz vorhanden ist. Deshalb hat die Ortsgemeinde eine sogenannte Stellplatzablösesatzung festgelegt, und zwar schon vor Jahren. Wer umbauen möchte und den nötigen Platz nicht hat, kann eine Ablösesumme zahlen und umgeht damit die Regel. Doch besagte Satzung war bisher rechtswidrig, wie Ortsbürgermeister Michael Kernst (FWG) aufklärte. Der Grund dafür: Die Ortsgemeinde hatte sich auf einen einheitlichen Betrag für alle Ortslagen geeinigt, allerdings richtet sich die Ablösesumme nach dem Bodenrichtwert, der sich je nach Ortslage unterscheidet. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat die Satzung angepasst: Je nach aktuellem Bodenrichtwert variiert künftig die Summe, die auch darüber hinaus teurer wird. Die Ortsgemeinde erhebt nämlich nach dem Beschluss 100 Prozent der Herstellungskosten und nicht mehr wie bisher 65.

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