Neuleiningen Rat sagt nein zur Steuererhöhung

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Mehr als ein Viertel ihrer Gesamteinnahmen erhalten die Kommunen über den Finanzausgleich. Dafür müssen sie ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Die Neuleininger sollen aber nicht weiter belastet werden.

Neuleiningen. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss das Land Rheinland-Pfalz den Kommunalen Finanzausgleich zum 1. Januar 2023 neu regeln. Dazu liegt der Gesetzentwurf vor. Festgelegt ist darin unter anderem, dass sich die Nivellierungssätze der Grund- und Gewerbesteuern künftig am Bundesdurchschnitt der Hebesätze orientieren und nicht mehr am Landesdurchschnitt. Diese werden noch vor Jahresende steigen, wie Mainz angekündigt hat: für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) auf 345 Prozent, für die Grundsteuer B (bebaubare Grundstücke) auf 465 Prozent und für die Gewerbesteuer auf 380 Prozent.

Da in Neuleiningen alle drei Hebesätze darunter liegen, sollen sie angepasst werden. „Wir würden sonst Geld ausgeben, das wir nicht haben. Denn unsere Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde werden an den Nivellierungssätzen bemessen“, erklärte Ortsbürgermeister Franz Adam (CDU). Die Führung einer Kommune müsse Schaden von ihr abwenden, bekräftigte Kerstin Fischer aus der Finanzabteilung der VG Leiningerland bei der Ratssitzung am Montag. Auch würden bei Nichtbefolgen des Beschlussvorschlags Anträge auf Fördermittel abgelehnt und eventuell der Etat fürs kommende Jahr nicht genehmigt.

Warum jetzt schon entscheiden?

Martin Kranz (FWG) fragte, ob man denn schon jetzt entscheiden müsse. Schließlich seien die Nivellierungssätze noch gar nicht erhöht. Frank Knöll (CDU) schlug in dieselbe Kerbe: „Das soll doch erst einmal Gesetz werden.“ Insgesamt findet er das Vorgehen des Landes nicht in Ordnung. „Wenn die Regierung die Sätze erhöhen will, soll sie das nicht auf die unterste Ebene abdrücken“, so Knöll, der der Ansicht ist, der Gemeinderat habe zu Jahresbeginn seine Schuldigkeit getan.

Das Gremium hatte die Hebesätze für die Realsteuern erst angehoben – für die Grundsteuer A von 300 auf 305 Prozent, für die Grundsteuer B von 365 auf 370 Prozent und für die Gewerbesteuer von 370 auf 375 Prozent. Diesem ersten Schritt sollte nun noch ein zweiter folgen – mit Steigerungen um jeweils weitere fünf Prozentpunkte. Nach dem Beschlussvorschlag läge nur die Anhebung des Gewerbesteuersatzes in dem Bereich, bei der Grundsteuer B betrüge der Sprung gleich 95 Prozentpunkte.

Christdemokratin Barbara Knopp entgegnete Knöll und Kranz: „Es besteht aber eine Pflicht zum Haushaltsausgleich.“ Patrick Frommherz (FWG) sagte, wenn alle immer argumentierten, dass man gegen die Praktiken des Landes nichts unternehmen könnte, werde sich nie etwas ändern. Fischer erinnerte daran, dass die Nivellierungssätze seit 2014 gleich geblieben seien und stellte in Aussicht: „Falls sie doch nicht oder nicht in der angekündigten Höhe steigen, kann der Rat die jetzt angepasssten Realsteuerhebesätze wieder senken.“ Dennoch lehnte das Gremium die Erhöhung mehrheitlich ab.

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