Carlsberg Rat gegen Steuererhöhung

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Wie in allen Dörfern der Verbandsgemeinde Leiningerland müssen auch in Carlsberg die Realsteuersätze angehoben werden. Die Ratsfraktionen sprachen sich jedoch geschlossen dagegen aus, diesen Schritt jetzt zu tun.

Durch die richterlich angeordnete Neuordnung des Finanzausgleichs dürfte Carlsberg ab 2023 ein bisschen besser dastehen als bisher, sagte Bürgermeister Werner Majunke (CDU). Allerdings würden Kreis und VG deutlich schlechter gestellt, sodass bald mit steigenden Umlagen zu rechnen sei. Deshalb werde der Ortsgemeinde voraussichtlich unterm Strich nicht mehr Geld zur Verfügung stehen.

„Bereits Anfang des Jahres hatte das Land angekündigt, künftig strenger darauf zu achten, dass Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten wahrnehmen“, berichtete er. Die Gemeinde sei gezwungen, die Hebesätze ihrer Grund- und Gewerbesteuern an die Nivellierungssätze anzupassen, die von Mainz vorgegeben und wohl bis Jahresende erhöht werden. „Sonst werden weder Haushalt noch Förderanträge genehmigt“, erläuterte Majunke.

Gewerbesteuer muss nicht steigen

Zwar sei die ganze Regelung unbefriedigend, aber langfristig werde man nicht darum herumkommen, der Forderung des Landes nachzugeben. Der Haupt- und Finanzausschuss, der keine Empfehlung formulierte, hatte den Bürgermeister jedoch beauftragt, in einem Brief ans Innenministerium den Unmut der Gremien über diese Vorgehensweise zu äußern. „Das wird vermutlich nichts bringen, aber ich werde das Schreiben nächste Woche zur finalen Abstimmung an die Fraktionen schicken“, sagte Majunke.

Im Rat war man sich einig, die Hebesätze für die Grundsteuer A von 310 auf 345 Prozent und für die Grundsteuer B von 400 auf 465 Prozent nicht voreilig zu erhöhen. Das soll erst dann geschehen, wenn der Etatplan beschlossen wird. „Wir dürfen aber auch keine Panik verbreiten: Die Anhebung bei der Grundsteuer B bedeutet bei einem 1200 Quadratmeter großen Grundstück eine monatliche Mehrbelastung von 5,40 Euro“, so Majunke. Der Gewerbesteuersatz muss nicht angehoben werden. Er liegt bereits bei 380 Prozent und entspricht damit dem Nivellierungssatz.

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