Grünstadt
„Nicht durchdacht“: Pfälzer Klinik-Chef rechnet mit Gesundheitsreform ab
Mittlerweile ist es über 20 Jahre her: Im Jahr 2004 beschloss die damalige Bundesregierung aus SPD und Grünen unter Kanzler Gerhard Schröder eine Reform der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Es sollte um Einsparungen in Milliardenhöhe gehen. So wurde beispielsweise entschieden, dass Patienten mehr Geld für Medikamente ausgeben müssen. Auch die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz wurde erhöht. Die Idee einer Praxisgebühr – zehn Euro pro Patient pro Quartal beim Arztbesuch –, wurde dann später nach Kritik vieler Arztpraxen wegen zu viel Bürokratie wieder abgeschafft.
Das Gesetzespaket trug damals den Namen Modernisierungsgesetz. Jetzt, über 20 Jahre später, lautet der Name der anstehenden Reform der Krankenkassen Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Und das sei auch das Programm, macht Markus Kieser, Verwaltungsdirektor des Kreiskrankenhauses Grünstadt, deutlich.
Abschluss bis zur Sommerpause
So sei es dem Bundesgesundheitsministerium wohl hauptsächlich darum gegangen, Mehrbelastungen für Versicherte und Arbeitgeber zu verhindern. Dieses Ziel stehe, so Kieser, scheinbar über allem – auch über der Finanzierbarkeit der Krankenhäuser in Deutschland. Er warnt: Sollte das Gesetz so kommen, wie es ist, dann rechnet Kieser mit einem wachsenden Kliniksterben. Auf lange Sicht sei damit die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet, macht er deutlich.
Zur Erinnerung: Um ein drohendes Defizit der Krankenkassen zu verhindern – 2027 sollte es 15,3 Milliarden betragen –, setzte die Bundesregierung eine Expertenkommission ein, um einen Katalog an Reformvorschlägen zu erarbeiten. 66 Ideen waren es insgesamt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) griff 43 davon auf – die befinden sich derzeit in der Beratung im Bundestag. Ziel ist, dass die Reform zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll. Dafür muss das Gesetz vor der Sommerpause im Juli verabschiedet werden.
Klinikdirektor: „Keine Kürzungen geplant“
Diese Reform ist nicht die einzige, die Kieser im Blick hat. Er erinnert: „Seit Jahren wird bereits über eine Krankenhausreform diskutiert.“ Er spricht von dem sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das in Rheinland-Pfalz Anfang 2027 wirksam werden soll. Die Idee dahinter: Krankenhäuser sollen in Zukunft spezialisiert werden. Heißt: Eine Klinik soll nicht mehr alles, sondern nur noch vorgeschriebene Behandlungen, sogenannte Leistungsgruppen, abdecken. Welche das für jede Klinik sind, entscheidet das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium.
Kieser plant mit einer Entscheidung im dritten Quartal dieses Jahres. Er rechnet derzeit nicht damit, dass in Grünstadt Angebote reduziert werden. Dennoch müsse die Verwaltung auf alles vorbereitet sein, sagt er.
Genau wie in anderen Kliniken stiegen auch in Grünstadt die Kosten für Behandlungen, Medikamentenpreise sowie Personalgehälter. Leider reiche das Geld von den Krankenkassen oft nicht aus, um diese Mehrkosten zu tragen, so der Direktor. Zumal in den vergangenen Jahren auch die Preise für Strom und Gas gestiegen seien.
Im schlimmsten Fall Insolvenz
Um die Krankenhäuser vor drohenden Insolvenzen zu schützen, stellte die Bundesregierung 2025 ein Hilfspaket für die Kliniken in Höhe von etwa vier Milliarden Euro auf. Das Problem: Die Mittel laufen Ende 2026 aus, wie Kieser sagt. Und jetzt komme noch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz obendrauf, so der Verwaltungsdirektor. Das Handeln der Regierung ergebe da für ihn keinen Sinn. Denn einerseits versuche sie, Krankenhäuser mit Hilfspaketen vor Insolvenzen zu schützen. Andererseits bedrohe dieselbe Regierung die Finanzkraft der Kliniken mit genau diesem Gesetz. Ein Beispiel: Sollte das Gesetz so kommen wie geplant, müssten Kliniken Gehaltserhöhungen durch Tarifentwicklungen in Zukunft zur Hälfte selbst tragen. Früher sei das komplett von den Krankenkassen übernommen worden. Insgesamt rechnet Kieser mit finanziellen Gesamtkürzungen im Budget der Krankenhäuser wegen des Gesetzes von rund fünf Prozent.
Das sei für manche Kliniken nicht tragbar, stellt der Verwaltungsdirektor fest und wirft der Politik vor, undurchdacht zu handeln. „Es gab in Rheinland-Pfalz bereits fünf Insolvenzen“, warnt er. Sein dringender Appell an die Verantwortlichen: „Das Gesetz darf so nicht kommen.“ Und wenn doch? Dann rechnet Kieser zum 1. Januar kommenden Jahres damit, dass sich das Kreiskrankenhaus in Grünstadt erstmal finanziell tragen könne – aber nicht auf Dauer. Im schlimmsten Fall, wenn die Kosten zu groß würden, müsste der Klinikträger, der Kreis Bad Dürkheim, die Mehrbelastungen abfangen.
Dass es so weit kommt, hofft Kieser als selbst erklärter „Berufsoptimist“ nicht. Dafür seien aus seiner Sicht die Fakten wegen der drohenden Mehrbelastungen zu deutlich – das könne eigentlich nicht ignoriert werden, sagt er. Zudem solle am Standort Grünstadt weiterhin investiert werden. Bis zu 100 Millionen Euro sind beim Land dafür beantragt worden. Dabei gehe es um eine Modernisierung, aber auch um eine Erweiterung der Klinik, teilt Kieser mit.
Vorschlag: Bürokratie senken
Was eine GKV-Reform angeht, rät er zu anderen Mitteln: So sollten die Kosten für Bürgergeldempfänger in Höhe von etwa zwölf Milliarden Euro pro Jahr – sogenannte versicherungsfremde Leistungen – vom Staat übernommen werden. „Alles andere ist den Menschen draußen nicht vermittelbar“, so Kieser. Darüber hinaus kritisiert er die geplante zusätzliche Bürokratie für die Kliniken. So sollen laut Gesetzesvorschlag deutlich mehr Krankenhausrechnungen von den Kassen geprüft werden als bisher. „Das wird mehr Personal auf beiden Seiten brauchen und zu nichts führen“, ist der Verwaltungsdirektor sicher.
Ebenfalls ein Vorschlag von ihm: die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel senken. Ohnehin sieht er die Krankenhausvertreter nicht ausreichend in den Reformprozess eingebunden. So sei in der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission kein Vertreter von Krankenhausverbänden gewesen.
Das sei aber vermutlich auch gar nicht das Ziel gewesen, so der Direktor. Eher habe der Fokus darauf gelegen, wie der Name des Gesetzes schon sagt, nur die Beiträge zu stabilisieren – eben ohne Rücksicht auf die Versorgungssicherheit.