Grünstadt / Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Bürgermeister: So viel Macht haben Krauß und Scarmato

Sie sind jetzt in den Chefs in den Rathäusern: Mimmo Scarmato (links) regiert Grünstadt, Daniel Krauß die Verbandsgemeinde Leini
Sie sind jetzt in den Chefs in den Rathäusern: Mimmo Scarmato (links) regiert Grünstadt, Daniel Krauß die Verbandsgemeinde Leiningerland.

Welche Rechte sie haben, wie viel sie verdienen, wie sie ihr Amt verlieren können: Sieben Fakten über die Jobs der neuen Bürgermeister in Grünstadt und VG Leiningerland.

Wie viel Geld verdienen die beiden neuen Bürgermeister?
Wie viel Geld Bürgermeister bekommen, ist vom Land festgelegt und hängt von der Größe der jeweiligen Kommune ab. Grünstadts neuer, seit 1. Januar amtierender Bürgermeister Mimmo Scarmato (CDU) startet mit einer A16-Besoldung. Daraus ergibt sich bei seiner Berufserfahrung ein Grundgehalt von 8620,45. Dazu kommen im öffentlichen Dienst Kinder- und Ehe-Zuschläge. Außerdem erhält das Stadtoberhaupt monatlich 197 Euro extra, die für den besonderen Aufwand in diesem Job entschädigen sollen.

Daniel Krauß (SPD) regiert als neuer Bürgermeister der Umland-Verbandsgemeinde Leiningerland eine deutlich größere Kommune. Sein Grundgehalt beträgt daher monatlich 10.041,14 Euro (B4), seine Extra-Entschädigung 263 Euro. Beide Verwaltungschefs können nach zwei Jahren in höhere Besoldungsgruppen eingestuft werden, wenn ihr jeweiliger Rat mit ihnen zufrieden ist.

Beschert ihr Amt den Bürgermeistern Nebenjobs, die ihnen noch mehr Geld einbringen?
Bürgermeister übernehmen üblicherweise verschiedene weitere Posten, die direkt oder indirekt mit ihrer Position als Verwaltungschef verknüpft sind. Manche sind reine Ehrenämter. Grünstadts bisheriges Stadtoberhaupt Klaus Wagner etwa war Vorsitzender mehrerer Fördervereine – fürs Krankenhaus, fürs Schwimmbad und für den Tourismus in der Region. Andere Extra-Aufgaben hingegen werden vergütet, 2024 kassierte der Christdemokrat so rund 8500 Euro zusätzlich. Davon durfte er 6800 Euro für sich behalten.

Arbeitsplatz des Grünstadter Bürgermeisters: Rathaus im Kreuzerweg.
Arbeitsplatz des Grünstadter Bürgermeisters: Rathaus im Kreuzerweg.

Die übrigen 1600 Euro hingegen musste er an die Stadt weiterleiten. Dabei ging es vor allem um das Geld, das er als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke für Sitzungen und Absprachen mit der Geschäftsführung bekam. Den größten Posten bei seinen Zusatz-Einkünften lieferte ein Energieversorger mit Hauptsitz in München: Dass Wagner bei Sitzungen ihres kommunalen Beirats war, ließ sich die Thüga AG 2500 Euro kosten. Als Kreistagsmitglied kassierte der Grünstadter Rathaus-Chef weitere 1900 Euro Sitzungsgeld, als Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Rhein-Haardt rund 1600 Euro.

Sein Leiningerland-Kollege Frank Rüttger (CDU) bekam im selben Jahr gut 3600 Extra-Euro, den größten Batzen – knapp 2000 Euro – erzielt er als Kreistagsmitglied. Dazu kamen eine Aufwandsentschädigung vom Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal über 1650 Euro und Kleinbeträge.

Können die Bürger ihre neuen Verwaltungschefs vorzeitig wieder loswerden?
Hauptamtliche Bürgermeister sind in Rheinland-Pfalz für acht Jahre gewählt. Vorzeitig aus dem Amt gejagt werden können sie nur mit einem aufwendigen Verfahren. Damit es in Gang kommt, muss eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Rats dafür stimmen. Anschließend werden die Bürger an die Urne gerufen. Abgewählt ist der bisherige Posten-Inhaber, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Mehr als die Hälfte der Menschen hat gegen ihn votiert. Und es kamen so viele Leute zur Abstimmung, dass die Gruppe seiner Gegner 30 Prozent der Wahlberechtigten umfasst.

Die beiden bisherigen Amtsinhaber: Klaus Wagner (links) und Frank Rüttger.
Die beiden bisherigen Amtsinhaber: Klaus Wagner (links) und Frank Rüttger.

Können die Bürgermeister Fehler machen, die sie automatisch um ihr Amt bringen?
Weil sie Beamten sind, droht Bürgermeistern der automatische Amtsverlust, sobald sie kriminell werden. Den Staatsdiener-Status verliert, wer wegen einer mit Absicht gegangenen Tat zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt worden ist. Und bei Hoch- und Landesverrat, Volksverhetzung oder Bestechlichkeit im Amt reicht es schon, wenn Richter dem Betroffenen nur sechs Monate Gefängnis aufgebrummt haben.

Wie viele Stunden pro Tag oder Woche müssen die Bürgermeister arbeiten?
Für die beiden Rathaus-Chefs gibt’s keine konkret festgelegten Arbeitszeit-Vorgaben. Wie lange sie jeweils im Dienst sind, wird daher nicht per Stechuhr erfasst. Eine genaue Buchführung wäre wohl auch schwierig. Schließlich gehört es zum Bürgermeister-Job, etwa bei Festen Präsenz zu zeigen. Solche Repräsentationsbesuche gelten ebenfalls als Dienstzeit. Unterm Strich bescheinigen beide Verwaltungen den bisherigen Amtsinhabern Rüttger und Wagner: Sie haben die für Beamten übliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden „regelmäßig deutlich übertroffen“.

Wie viel Macht haben die Bürgermeister?
Hauptentscheider für eine Kommune ist laut Gemeindeordnung ihr Rat, denn er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten“. Allerdings kann der Bürgermeister vieles steuern. Denn er leitet die Verwaltung, deren Fachleute den Rat mit Informationen versorgen. Und er kann auf eigene Faust entscheiden, wenn’s besonders eilig ist. Außerdem darf er auf eigene Verantwortung Geld ausgeben, so lange es um kleinere Beträge geht. Der Grünstadter Rat hat dem Rathaus-Chef erlaubt, Aufträge für bis zu 20.000 Euro selbst zu erteilen. Der Leiningerland-Verbandsgemeinderat hat dem Verwaltungs-Oberhaupt einen Spielraum von bis zu 25.000 Euro eingeräumt.

Von hier aus regiert Daniel Krauß die Verbandsgemeinde Leiningerland: Verwaltungszentrale im Grünstadter Industriegebiet.
Von hier aus regiert Daniel Krauß die Verbandsgemeinde Leiningerland: Verwaltungszentrale im Grünstadter Industriegebiet.

Haben Bürgermeister Pflichten, die über die eines gewöhnlichen Arbeitnehmers hinausgehen?
Für Bürgermeister gelten die gleichen Regeln wie für andere Beamte: Sie „dienen dem ganzen Volk“, haben ihre Aufgaben „unparteiisch und gerecht zu erfüllen“ und dem „Wohl der Allgemeinheit“ zu dienen. Gesetzlich festgelegt ist zudem: Sie müssen „hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen“ nehmen. Obendrein haben Staatsdiener – stärker als andere Arbeitnehmer – auch im Privatleben hehren Ansprüchen genügen. Es kann zum Beispiel ein Dienstvergehen sein, wenn sie persönlich zu hohe Schulden machen. Obendrein gilt: Sie „müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.

x