GRÜNSTADT Nach Drogenkonsum am Lenkrad
Auch mit einem Elektroroller auf dem Gehweg darf man nicht unterwegs sein, wenn man zuvor Betäubungsmittel konsumiert hat. Das musste ein 26-Jähriger erfahren, der am Sonntag gegen 12 Uhr von der Polizei kontrolliert wurde, als er mit seinem E-Scooter durch die Fußgängerzone in Grünstadt düste. Die Beamten stellten drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ein anschließender Test dahingehend verlief positiv. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Trunkenheit im Verkehr wurden eingeleitet.