Grünstadt / Frankenthal
Mieter-Rauswurf: Mit diesem Kniff haben die Vermieter vor Gericht gesiegt
Nachdem zwei Monatsmieten ausgeblieben waren, riss den Vermietern aus dem Raum Grünstadt nach Justiz-Angaben der Geduldsfaden: Sie kündigten ihrer säumigen Mieterin – und klagten auf Räumung der Wohnung. Die Frau allerdings wollte nicht weichen. Dabei stützte sie sich auf ein Argument, das durchaus Gewicht haben kann: Im laufenden Verfahren hatte sie ihre Schulden doch noch beglichen. Und damit kann eine Kündigung unwirksam werden, so steht es im Gesetzbuch.
Zahlung kann Kündigung aushebeln
Allerdings hatte das Grünstadter Amtsgericht sich in diesem Fall trotzdem auf die Seite der Vermieter geschlagen – und das Frankenthaler Landgericht hat sich diesem Votum jetzt in einem Berufungsprozess angeschlossen. Zwar räumen die Juristen ein: Eine fristlose Kündigung „aus wichtigem Grund“ wird durch die nachträgliche Zahlung tatsächlich ausgehebelt. Und eine solche hatten die Vermieter der Frau tatsächlich geschickt. Aber dabei hatten sie es nicht belassen.
Doppelter Rausschmiss
Sicherheitshalber hatten sie auch noch eine weitere Kündigung dazugepackt – mit Frist. Und dieser zusätzliche Rausschmiss hat den Richtern zufolge Bestand, auch wenn die ausstehende Miete inzwischen überwiesen ist. Stützen können sie sich dabei auf den Bundesgerichtshof, der als oberste Instanz dieser Linie schon länger folgt. Weil ein Berliner Gericht davon trotzdem abgewichen war, hat er seine Haltung zuletzt noch einmal bekräftigt.