Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel „Man ist Luft, ein Hindernis oder der Depp“: Wenn Radfahrer von Autos überholt werden

Das sind die innerorts geforderten 1,50 Meter seitlicher Abstand vom überholenden Auto zum Fahrrad – genau abgemessen mit einem
Das sind die innerorts geforderten 1,50 Meter seitlicher Abstand vom überholenden Auto zum Fahrrad – genau abgemessen mit einem Zollstock. Außerhalb sind laut Gesetzesnovelle sogar zwei Meter Abstand zu halten.

Innerorts 1,50 Meter, außerhalb zwei Meter: Mindestens so weit sollte ein überholender Pkw vom Fahrrad weg bleiben. Das sah die vorerst gekippte Novelle der Straßenverkehrsordnung vor. Im Alltag hätte sie allein aber auch nichts geändert. Radfahrer berichten über etliche Gefahrensituationen. Eine Suche nach Ursachen.

„Ich unterstelle in vielen Fällen noch nicht mal böse Absicht. Autofahrer sind oft gedankenlos und vor allem: Die meisten können

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