Meinung Kita-Gesetz gehört überarbeitet
Das Kita-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz soll die frühkindliche Bildung und Betreuung stärken: durch höhere Qualität, mehr Personal, Beitragsfreiheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch genau das Gegenteil wird erreicht. Denn es wurde festgelegt, dass Träger der freien Jugendhilfe eine „angemessene Eigenleistung“ erbringen müssen.
Dieser Eigenanteil überfordert kleinere Organisationen. Die Betreuungsplätze für Kinder mit Handicap waren voll über die Eingliederungshilfe finanziert. Diese Sicherheit fällt nun weg, integrative Institutionen sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Landesverband der Lebenshilfe befürchtet einen Rückschritt in der Inklusion. Deshalb hat er eine Petition für verlässliche Rahmenbedingungen und eine bessere personelle Ausstattung gestartet, was sehr zu begrüßen ist.
Das Kita-Zukunftsgesetz stellt das Subsidiaritätsprinzip auf den Kopf. Es ist jedoch wichtig, die Vielfalt der Trägerlandschaft zu erhalten, sodass Eltern die Auswahl unterschiedlich gesetzter Schwerpunkte in der Erziehung haben. Nur das passt in eine immer bunter werdende Gesellschaft. Die Regelungen zum Pflichtanteil gehören umgehend überarbeitet.
