Grünstadt Keine Bewährungsstrafe für Betrügereien

Etwas kompliziert ist das Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht Frankenthal für einen 23-jährigen Ludwigshafener. Der Mann, der von Mai 2012 bis März 2013 vor allem in Grünstadt Straftaten begangen hat, wurde jetzt wegen Betrugs in 20 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und wegen Betrugs in drei Fällen und Diebstahls zu einer weiteren Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.

Zwei Strafen waren erforderlich, weil die Urteile des Frankenthaler Amtsgerichts mit insgesamt drei noch nicht verbüßten Vorstrafen des 23-Jährigen verbunden werden mussten. Für diese sogenannten Gesamtstrafen gibt es genaue Vorschriften, bei denen vor allem die Tatzeitpunkte eine Rolle spielen. Deshalb musste das Schöffengericht einen Teil seines Urteils mit Entscheidungen der Amtsgerichte Ludwigshafen und Darmstadt zu einer Gesamtstrafe zusammenführen und einen Teil mit einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim. 33 Betrügereien und einen Diebstahl hatte Staatsanwältin Esther Bechert dem Mann am ersten Verhandlungstag in der Anklage vorgeworfen. Der 23-Jährige hatte zugegeben, dass er Rechnungen für Taxifahrten und für Mietwagen nicht bezahlt hatte. 4520 Euro sind dabei zusammengekommen. Die anderen Vorwürfe hat er bestritten. Das Frankenthaler Gericht stellte das Verfahren in einigen weiteren Punkten der Anklage vorläufig ein. Bei diesen sei die Beweislage schwierig und sie würden für die Höhe des Urteils letztlich keine Rolle spielen, so der Vorsitzende Richter Thomas Hemm. Dabei ging es um Aufträge, die der 23-Jährige einer Sicherheitsfirma erteilt, aber nie bezahlt haben soll, und um Einkäufe, die er mit der Kreditkarte eines Bekannten bezahlt haben soll. Der Beschuldigte sagt, er habe dies mit Genehmigung des Bekannten getan. Dieser, ein abgelehnter Asylbewerber, lebt inzwischen in Eriwan. Strittig blieben vier Straftaten, die der 23-Jährige nach Überzeugung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft in Grünstadt begangen hat. Als er im Mai 2012 in einem Grünstadter Geschäft Autozubehör im Wert von knapp 1400 Euro bestellte, sei ihm klar gewesen, dass er den Betrag nicht bezahlen kann. Deshalb handle es sich hier um einen Betrug. Das sei „nicht im erforderlichen Maß nachgewiesen“, meinte dagegen Rechtsanwalt Dominikus Zettl. Einen Betrug hat der 23-Jährige laut Anklage auch begangen, als er sich von einem Grünstadter 350 Euro geben ließ, um einen gebrauchten Turbolader zu kaufen und in dessen Auto einzubauen. „Den Turbolader hat es nie gegeben“, so Hemm. Auch hier fehle der Nachweis einer Straftat, entgegnete Zettl. Eindeutig durch Zeugen bewiesen sei aber, dass der Angeklagte im Mai 2012 in Grünstadt eine Halle angemietet, aber nie Miete bezahlt hat, so die Staatsanwältin und das Gericht. Die Schulden aus diesem Vertrag belaufen sich auf rund 950 Euro. Ebenso sei bewiesen, dass der 23-Jährige Bekannten in Schifferstadt Schmuck im Wert von rund 1200 Euro gestohlen hat. Auch bei diesen beiden Punkten widersprach der Anwalt, der um eine „milde und angemessene Strafe“ bat, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Angesichts der Vielzahl der Delikte und wegen der neun Vorstrafen des 23-Jährigen, überwiegend wegen Betrugs und Diebstahls, und weil er schon mehrfach während der Bewährungszeit erneut Straftaten begangen hat, sei eine Aussetzung zur Bewährung nicht angebracht, waren sich Staatsanwältin und Gericht einig. Auf Antrag von Zettl ging das Gericht davon aus, dass der 23-Jährige nur vermindert schuldfähig ist, da er anscheinend Realität und Fantasie nicht auseinander halten kann. (ann)

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