Grünstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Jugendschutz: Ordnungsamt schickt Teenager in Undercover-Einsatz

Dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden: Die Testkäufer haben in Grünstadter Läden unter anderem nach Vapes gefragt.
Dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden: Die Testkäufer haben in Grünstadter Läden unter anderem nach Vapes gefragt.

Minderjährige Testkäufer haben Grünstadter Geschäftsleute reihenweise bei Jugendschutz-Verstößen ertappt. Wie die Teenager-Ermittler vorgehen und was ihnen verboten ist.

Ein bisschen nervös wird sie vor der Ladentür dann doch, wird die 17-Jährige später sagen. Immerhin ist sie jetzt so etwas wie eine verdeckte Ermittlerin. Ihre Mission: überprüfen, ob sich das Personal in Grünstadter Geschäften an die Jugendschutz-Vorschriften hält. Also überwindet sie sich, geht durch den Verkaufsraum zum Tresen und verlangt nach Vapes. Die müssten ihr nun eigentlich verweigert werden, denn der Verkauf solcher Nikotin-Verdampfer an Minderjährige ist verboten.

Im Einsatz nicht lügen

Doch die 17-Jährige bekommt die verlangte Ware anstandslos, gibt sie dann bei ihrem wartenden Begleiter ab. Der ist vom Ordnungsamt und erklärt dem Verkäufer nun, was er falsch gemacht hat. Dass in Geschäften beim Jugendschutz geschludert wird, erfahren Kontrolleure sonst allenfalls auf Umwegen: weil sie Hinweise aus Schulen oder von Eltern bekommen. Dabei hat die Landesregierung schon im Februar 2011 klargestellt, dass Behörden auch minderjährige Testkäufer vorschicken können.

Als Undercover-Ermittler dürfen es die jungen Leute mit ihrem Eifer aber nicht übertreiben. Eiserne Regel: Wenn jemand ihr Alter wissen will, müssen sie die Wahrheit sagen. Unbehelligt bleiben daher Verkäufer, die den Jugendschutz nur halb-ernst nehmen: indem sie zwar der Form halber nachfragen, aber trotz jugendlichen Erscheinungsbilds keinen Ausweis verlangen. Gleichwohl beschert der Einsatz der jungen Frau und ihres gleichaltrigen Testkäufer-Kollegen in Grünstadt dem Ordnungsamt jede Menge Treffer.

Vapes ohne Steuerbanderole

Insgesamt zehnmal versuchen sie, in Kiosken, Tankstellen und Supermärkten Vapes, klassische Zigaretten oder Spirituosen zu ergattern. Und siebenmal sind sie damit erfolgreich. Ganz nebenbei decken sie weitere Gesetzesverstöße auf: Ihnen werden Vapes verkauft, denen die Steuerbanderole fehlt und die viel mehr Nikotin enthalten als erlaubt. Für die Ermittlungen dazu ist nun der Zoll zuständig, das Ordnungsamt kümmert sich derweil um die bloßen Jugendschutz-Verstöße.

Was für ein Bußgeld den ertappten Verkäufern aufgebrummt wird, geben „Empfehlungen“ des Landes vor. Demnach kann sich der Betrag zwischen 500 und 2000 Euro bewegen. Wie hoch er tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Schließlich gibt es Geschäfte, in denen Personal im entscheidenden Moment einfach nur unaufmerksam war. Und es gibt Geschäftemacher, für die der illegale Verkauf von Spirituosen oder Nikotin an Minderjährige eine willkommene Einnahmequelle ist.

Unter besonderem Verdacht

Ordnungsamts-Chef Bracht deutet an: Es gibt in Grünstadt einen Verkaufsstellen-Betreiber, gegen den inzwischen tatsächlich ein derartiger Verdacht besteht. Damit läuft er Gefahr, dass ihm die Behörden wegen notorischer Unzuverlässigkeit seinen Laden dichtmachen. Auf weitere Kontrollen müssen sich nun aber alle Grünstadter Läden mit einschlägigem Sortiment einstellen. Denn die Bilanz der jüngsten Testkauf-Versuche hat laut Stadtverwaltung gezeigt, wie wichtig diese Art der Überwachung ist.

Dass sie in Grünstadt in den vergangenen Jahren nicht praktiziert worden ist, erklärt Bracht so: „Es ist gar nicht so einfach, dafür geeignete Jugendliche zu finden.“ Denn die Undercover-Ermittler dürfen nur freiwillig und mit Eltern-Einverständnis in den Einsatz geschickt werden. Außerdem müssen sie laut Landes-Vorgaben „in ihrer Persönlichkeitsreife der eines Volljährigen entsprechen“ und pädagogisch intensiv betreut werden, damit ihre Erlebnisse sie nicht auf dumme Gedanken bringen.

Nur mit Auswärtigen

Obendrein sollen sie nur in Gebieten auf Kontrolltour gehen, in denen sie sich privat nicht aufhalten. Und möglichst als Auszubildende im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Aber junge Leute arbeiten ja meistens in Wohnort-Nähe. Bracht fände es daher sinnvoll, wenn sich die Kommunen etwa im Landkreis gegenseitig mit Testkäufern aushelfen würden. Für ihre jüngste Kontroll-Offensive allerdings hat die Grünstadter Stadtverwaltung tatsächlich auf eigene, nicht vor Ort lebende Nachwuchskräfte setzen können.

Die 17-Jährige erzählt: Ihre Ausbildung führt sie gerade durch sämtliche Abteilungen, sie könnte also später im Bürgerservice ebenso gut arbeiten wie im Finanzbereich. Und sie will sich da auch noch gar nicht festlegen. Aber sie sagt: „Das Ordnungsamt, das könnte schon etwas für mich sein.“

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