Grünstadt Gemeinde schränkt Gebäudehöhe im Baugebiet ein
Deutliche Einschränkungen haben der Hauptausschuss und der Ausschuss für Bauen, Energie und Dorfentwicklung der Gemeinde Wattenheim am Dienstagabend für das geplante Baugebiet „Am Bild“ erlassen. Der weitestgehende Eingriff ist die Reduzierung der Gesamthöhe der Gebäude auf acht Meter.
Detailliert wurde der Bebauungsplan den beiden Ausschüssen von Hartmut Jopp vom Büro IGR aus Rockenhausen vorgestellt. 22.000 Quadratmeter umfasst das Baugebiet, das 37 Grundstücke für Einzel- und Doppelhausbebauung vorsieht. „Unser Ziel ist es, den Bauherren möglichst wenige Einschränkungen vorzugeben und eine weitgehend freie Gestaltung zuzulassen“, betonte Ortsbürgermeister Andreas Werle (SPD) mehrfach im Verlauf des Abends. Das sahen die Mitglieder der Ausschüsse jedoch teilweise ganz anders. Einig war sich das Gremium, dass die Planung dem Gemeinderat mit den geforderten Änderungen zur Annahme empfohlen wird. Ebenso stimmten die Mitglieder darin überein, dass keine ausufernde Bebauung zugelassen werden soll. Zwar beschränkt der Entwurf bereits die Zahl der Geschosse auf zwei pro Gebäude, auch die Wohneinheiten sind mit zwei je Haus festgeschrieben. Einige Ratsmitglieder – allen voran SPD-Fraktionssprecher Hartmut Armbrust – warnten aber vor „den Tricks der Architekten“. Negativbeispiele für die maximale Ausnutzung von Spielräumen wurden gleich mehrfach angeführt, um Einschränkungen zu begründen. Es habe beispielsweise in der Südstraße und im Von-Blumencron-Ring Auswüchse gegeben, die in Wattenheim so nie gewollt gewesen seien. „Wir wollen keine riesigen Wohnklötze im Ort, die Bebauung soll sich an der Gestaltung der Keckenhütte orientieren“, forderte Armbrust und erhielt dafür die Zustimmung des gesamten Gremiums. Zunächst hatte Jopp darüber informiert, dass Lärmgutachten erstellt worden sind, weil sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein landwirtschaftlicher Betrieb befindet, der zudem plant, auf seinem Gelände Siloanlagen zu errichten. Zu Verwirrungen führte die Aussage, dass für die Wohnbebauung zunächst eine drei Meter hohe Lärmschutzwand errichtet werden müsse. Diese ist zwar in der Planung vorgesehen, wenn Eigentümer allerdings für ihr Grundstück darauf verzichten, werde sie dort nicht gebaut, so Jopp. Die Lärmschutzwand einzuplanen, diene dazu, spätere Forderungen bei einem Eigentumswechsel der Häuser im nördlichen Bereich des Baugebiets „Am Bild“ abzuwehren. Mit dem Bebauungsplan wird für das landwirtschaftliche Unternehmen mit Restaurantbetrieb Bestandschutz gewährt. Ein Teil der Flächen ist als Mischgebiet ausgewiesen, wo gewerbliche und wohnbauliche Nutzung nebeneinander möglich ist. Insgesamt hatten im Rahmen der ersten Offenlegung 37 Behörden und Verbände Anregungen vorgebracht, die teilweise in die Planung eingearbeitet wurden. Auf wenig Gegenliebe stieß der Vorstoß von Naturschutzverbänden, die Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlich genutztem Gelände auszuweisen. Hierfür hat die Gemeinde Wattenheim im Wald bereits Vorsorge durch spezielle Ausgleichflächen getroffen. Vorgesehen ist eine privatrechtliche Erschließung des Baugebiets durch die Firma MVE Kaiserslautern. Dort war gestern zu erfahren, dass die Ver- und Entsorgung (Wasser/Abwasser) des Baugebiets in der Leininger Straße angebunden werden soll. Gegen den Bebauungsplan gibt es teils erhebliche Widerstände bei Anliegern. Beim Erschließungsträger seien bereits mehrfach Einwände vorgetragen worden, informierte Bernd Zimmermann von MVE. Der Klageweg gegen das Baugebiet sei aber erst dann möglich, wenn der Bebauungsplan endgültig verabschiedet sei. Zimmermann rechnet mit einer Erschließung im Jahr 2019, gebaut werden könne ab 2020.