Steinborn
Gefährlicher Fund: Katze bringt Rattengift nach Hause
Dass ein Stubentiger von seinem Streifgang durch die Umgebung eine Jagdtrophäe für Frauchen oder Herrchen mitbringt und das Geschenk voller Stolz vor die Haustür legt, ist eigentlich nicht erwähnenswert. Was aber die Katze einer Anwohnerin in der Steinborner Richard-Wagner-Straße anschleppte, löste bei der Tierfreundin die Alarmglocken aus.
Denn das kleine Säckchen, das die Samtpfote mitbrachte, war mit blauen Perlen gefüllt. Diese stellten sich als Gift für alle Arten von Nagern, insbesondere von Ratten, heraus. Wer diesen toxischen Stoff im östlichen Bereich von Richard-Wagner- und Beethovenstraße ausgelegt hat, ist bisher nicht bekannt. Die besorgte Katzenbesitzerin suchte umgehend einen Veterinär auf, der dem Haustier ein passendes Gegenmittel verabreichte. Anschließend zeigte die Anwohnerin den Giftfund bei der Polizei an, die entsprechende Ermittlungen aufnahm.
Täter muss Privatperson sein
Nach Angaben der Polizei ist in dem genannten Wohngebiet vom Kreisgesundheitsamt oder einer sonstigen Behörde keine Rattenbekämpfung angeordnet worden. Folglich müsse eine Privatperson das Gift ausgelegt haben. Ob der- oder diejenige noch weitere blaue Säckchen, die von Firmen auch im Internet angeboten werden, verteilt hat, ist bisher nicht bekannt. Grundsätzlich sei es zwar erlaubt, Rattengift auf dem eigenen Grundstück zu platzieren. Laut Polizei müssten dabei jedoch bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, damit Menschen, insbesondere kleine Kinder, und andere Tiere nicht damit in Berührung kommen. So sind unter anderem Warnschilder aufzustellen, die auf die Substanz hinweisen.
Bei dem gefundenen Gift handelt es sich um den Wirkstoff Rodentizid. Dieser bewirkt, dass die Tiere nach der Aufnahme die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch innerlich verbluten. Die Wirkung tritt allerdings erst drei bis sieben Tage nach der Aufnahme ein, sodass kein Zusammenhang mit dem Gift hergestellt werden kann.
Beim Menschen kann versehentliches Verschlucken unter anderem zu Bewusstlosigkeit oder lebensbedrohlichen Hirnblutungen führen. Laut offizieller Internet-Seite des Umweltbundesamtes wird dieser Stoff zur Bekämpfung von Nagetieren eingesetzt. Die Anwendung sei hinsichtlich ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt aber nicht uneingeschränkt unbedenklich. Fehlanwendungen stellten vermeidbare Gesundheitsrisiken dar und könnten auch zu einer verstärkten Resistenzbildung gegenüber Wirkstoffen bei den Nagern führen.
Sinnvoll sei es auf jeden Fall, dass Betroffene das Gesundheitsamt oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer einschalten. Prinzipiell gelte, so das Umweltbundesamt, dass sich Schadnager nur dort ansiedeln, wo es Nistgelegenheiten und Futter gibt. Nistgelegenheiten für Ratten vor allem auf verwilderten Grundstücken, auf denen sich Gerümpel und Abfall stapeln. Ebenso ist das Entsorgen von Lebensmittelresten im Freien eine ideale Nahrungsquelle für Ratten.