Grünstadt Firsthöhe maximal elf Meter

Kann das geplante Neubaugebiet „An der Jakob-Böshenz-Straße, Schule und Kindergarten“ zwischen großem Festplatz, Weißenborner Weg und Weinstraße in der Ratssitzung am kommenden Montag auf den Weg gebracht werden? Gleich vier Tagesordnungspunkte beschäftigen sich mit dem Bebauungsplan in der Dorfmitte, wo eine Wohnbebauung vorgesehen ist.

Wie mehrfach berichtet, spaltet der Plan seit Monaten die Meinungen im Ort: Es gibt Befürworter und Gegner. Letztere hätten lieber einen Lebensmittelversorger an diesem Platz. Am Montag soll eine Entscheidung herbeigeführt werden, ob und wie es mit dem Bebauungsplan zügig weitergehen kann. Diesen bearbeitet das Planungsbüro Piske, Ludwigshafen, dessen Mitarbeiter Ulrich Villinger an der Sitzung teilnehmen will. Investor ist Hans Mayer von der Frankenthaler bm-Bauträgergesellschaft, der 16 Wohnhäuser auf dem 8000 Quadratmeter großen Areal errichten will. Seit längerem steht Mayer in Verhandlung mit den Grundstückseigentümern. Der erste Tagesordnungspunkt behandelt den Städtebaulichen Vertrag, der zwischen der bm-Bauträgergesellschaft und der Gemeinde geschlossen werden soll. Beschließt der Rat den Vertrag, ist die bm-Bauträgergesellschaft Erschließungs- beziehungsweise Bauträger für das Neubaugebiet und hat die Kosten für die Planung und Verwirklichung zu zahlen. Zur Vertragsregelung gehören ein Grundstück für einen eventuell späteren Anbau der Kita, Maßnahmen zur Entwässerung des Baugebiets und eine „verpflichtende Firsthöhe von maximal elf Metern“. Diese lag ursprünglich bei zwölf Metern. Zur Ableitung des Oberflächenwassers plant der Investor eine Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens in der Bugostraße. Eine Ausnahme im Städtebaulichen Vertrag gibt es für den Weißenborner Weg, der jetzt im Auftrag der Gemeinde erschlossen und bebaut wird. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge und den gesetzlichen Eigenanteil der Gemeinde. Der zweite Tagesordnungspunkt behandelt Öffentlichkeitsbeteiligung. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen von Bürgern einschließlich einer Unterschriftenliste sowie von Trägern öffentlicher Belange ein. Sie alle wurden dem Planungsbüro Piske vorgelegt. Dieses empfiehlt als Resultat daraus, die Firsthöhe auf maximal elf Meter statt zwölf festzulegen. Dies sei ein oft genannter Kritikpunkt der Bürger gewesen. Wie aus den Sitzungsunterlagen zu entnehmen ist, wird die Verwaltung um die Planung nicht weiter zu verzögern, vorschlagen, „die Firsthöhe im jetzigen Bebauungsplan von zwölf Metern beizubehalten“. Eine Änderung des jetzigen Bebaungsplanes (Reduzierung von zwölf auf elf Meter) hätte zur Folge, dass das gesamte Prozedere abermals mit öffentlicher Auslegung und Bürgerbeteiligung stattfinden müsste, sagt Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Leiningerland. „Um das Verfahren nicht weiter zu verzögern, soll im jetzigen Bebauungsplan die Firsthöhe bei zwölf Metern belassen werden. Der Erschließungsträger muss sich allerdings per städtebaulichem Vertrag verpflichten, keine Gebäude zu errichten, die höher als elf Meter sind“, erläutert Fuchs. Bei einer erneuten Auslegung des Bebauungsplanes sei mit einer Verzögerung von zehn bis zwölf Wochen zu rechnen. Um die Firsthöhe nicht nur im städtebaulichen Vertrag zu regeln, soll in einem „allgemeingültigen Bebauungsplan“ die Firsthöhe von maximal elf Metern verbindlich festgeschrieben werden, sagt Fuchs. Der Städtebauliche Vertrag komme deswegen an den Anfang der Sitzung, „da hier grundsätzlich entschieden wird, ob die Gemeinde die Erschließung einer Wohnbaufläche durch einen Bauträger dem Grunde nach realisieren will“, sagt der Bauamtsleiter. Sollte dies bereits zu Beginn schon abgelehnt werden, müsse die „sehr zeitaufwendige Abwägung“ nicht mehr vorgenommen werden. Termin Ratssitzung am kommenden Montag, 19 Uhr, in der Festhalle Emichsburg, Bockenheim.

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