Grünstadt Die Verbandsgemeinde aus der Vogelperspektive

Wie sieht denn die Grabungsstelle an der Trasse zur künftigen Heßheimer Umgehung von oben aus? Lässt sich aus der Vogelperspektive erkennen, ob das Kirchendach kaputt ist? Fragen wie diese kann Thomas Butsch ohne großen Aufwand schnell fotografisch beantworten. Der Heßheimer hat die Lizenz, eine Drohne zu fliegen.
Ob es beruflich darum geht, Industrieprodukte auf ihre Qualität hin zu testen, oder aus Spaß einen 3D-Drucker dazu zu bringen, ein Dubbeglas herzustellen (wir berichteten auf Südwest): Thomas Butsch ist ein Fan moderner Technik und interessiert an der Frage, wie er sie für sein Unternehmen, die Butsch GmbH, nutzen kann. Im Heßheimer Gewerbegebiet leitet er eine Firma für Personaldienstleistung und Qualitätsprüfung. „Die Drohne und die Action-Kamera habe ich gekauft, weil wir damit Werbeaufnahmen vom Betriebsgelände machen wollten“, erzählt der Heßheimer. Jetzt steuert er das unbemannte Luftfahrtgerät aber auch über andere Teile der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim. „Ich würde gern einen Bildband produzieren, in dem markante Gebäude und Sehenswürdigkeiten der sechs Ortsgemeinden von oben zu sehen sind“, sagt Butsch. Sein Einsatz für die VG kommt nicht von ungefähr: Der 49-Jährige sitzt für die CDU sowohl im Ortsgemeinderat von Heßheim als auch im Rat der Verbandsgemeinde. „Darf der das?“, ist eine Frage, die Butsch, wenn er seinen Modell-Quadrokopter fliegen lässt und Passanten ihm dabei zusehen, noch nie zu hören bekommen hat, was ihn wundert. Ja, er dürfe das, erklärt der Ingenieur. „Ich habe eine Genehmigung von der Fachgruppe Luftverkehr beim Landesbetrieb Mobilität, und auch die Polizei und das Ordnungsamt wissen Bescheid“, berichtet Butsch. Die Voraussetzung für die ein Jahr geltende „Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme ohne Verbrennungsmotor mit einer Gesamtmasse bis fünf Kilogramm“, ist neben einem Versicherungsschutz Erfahrung im Modellflug (die Butsch vorweisen konnte) oder das Absolvieren einer Schulung. Was der Heßheimer unter anderem nicht darf: höher als 100 Meter sowie über Polizeigebäuden, Gefängnissen und Unglücksorten fliegen. Auch das Frankenthaler Strohhutfest wäre tabu, wenn über den Menschenmassen geflogen werden sollte, denn das anderthalb Kilo schwere Flugobjekt könnte abstürzen und Menschen verletzen. Und: Thomas Butsch muss das Gerät während des Flugs immer im Blick haben. „Deshalb geht das Fotografieren nur zu zweit“, erklärt er. „Einer steuert die Drohne, der andere guckt auf den Monitor und dirigiert durch Anweisungen.“ Was den geplanten Bildband betrifft, sagt Thomas Butsch: „Es wäre schön, wenn die neue Verbandsgemeinde einen gemeinsamen Start auch in Bildern hätte. Bis Ende Oktober möchte ich alles im Kasten haben.“ (ww)