Eisenberg Das Eisenberger Waldschwimmbad bleibt im Sommer geschlossen

Das Eisenberger Schwimmbad öffnet im Sommer nicht.
Das Eisenberger Schwimmbad öffnet im Sommer nicht.

Das Waldschwimmbad bleibt in diesem Jahr geschlossen. Das hat der Eisenberger Verbandsgemeinderat am Donnerstagabend bei seiner Sitzung im Evangelischen Gemeindehaus mehrheitlich beschlossen. Den Ausschlag gaben vor allem rechtliche Bedenken.

„Wir haben mehrere Alternativen einer Öffnung des Bades durchdacht“, berichtete VG-Bürgermeister Bernd Frey (SPD). Diese wurden vorgestellt von Helmut Zurowski, Geschäftsführer der Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH (Keep), die die Freizeit- und Sporteinrichtung betreibt. Sein Fazit nach Beratungen mit Vertretern des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU): Zwar dürften Schwimmbäder nach der jüngsten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vom 25. Mai wieder aufmachen, aber die Umsetzung der Auflagen sei kaum möglich.

Kontrolle wäre unmöglich

Gemäß den Hygienerichtlinien müssten pro Besucher zehn Quadratmeter Wasserfläche zur Verfügung stehen, erläuterte er. Das zu kontrollieren wäre weder im Plansch-, noch im Sprungbecken möglich, weshalb diese Bereiche auf jeden Fall geschlossen bleiben müssten. Hingegen sei der Überwachungsaufwand im 50-Meter-Becken, in dem sich 75 Gäste aufhalten könnten, relativ gering, „zumal es vorwiegend von Menschen genutzt wird, die lediglich unter gesundheitlichen Gesichtspunkten schwimmen wollen“, meinte Zurowski. Das 15 Meter breite Becken müsse allerdings mit Schnüren in drei Bahnen eingeteilt werden und die mittlere bräuchte dann noch für den getrennten Ein- und Ausstieg zwei Treppen. Beim Spaßbecken, in das man 35 Personen lassen könnte, wäre die Kontrolle schon schwieriger, da es sich nicht in Bereiche gliedern lasse und vornehmlich Kinder und Jugendliche anlocke.

Badegäste müssten auf Freifläche warten

Rechne man die Liegewiese dazu, sollten nach der Empfehlung des Verbandes Kommunaler Unternehmen pro Becken ein Drittel Besucher im Wasser und zwei Drittel außerhalb zugrunde gelegt werden. „Dann könnten wir im Schwimmerbereich 225 Bürgern Zugang gewähren und zusammen mit dem Spaßbecken sogar 330“, rechnete Zurowski vor. Da das Gros auf der Freifläche ausharren müsste, bis wieder ein Platz im Wasser frei wird, ließe sich jedoch die Überwachung quasi nicht bewältigen.

Alles wäre permanent zu desinfizieren

Keine Chance der Überprüfung von Abstandsregeln sieht der Keep-Geschäftsführer in der Wärmehalle mit Duschen und Toiletten, die ebenso wie Beachvolleyballfeld und Kiosk abgesperrt werden müsste. Duschen wäre dann auf die Durchschreitbecken beschränkt und es seien Dixi-Klos aufzustellen. Das Umziehen wäre nur in den beiden mobilen Umkleidekabinen möglich. Bürgermeister Frey ergänzte: „Wir müssten auch die Liegen und Bänke entfernen, weil die permanent zu desinfizieren wären.“ Der Spaßfaktor für die Gäste käme auf jeden Fall zu kurz.

Nicht einfach zu regeln wäre zudem der Einlass mit Online-Reservierung, führte Zurowski weiter aus. Es seien nicht nur zahlreiche Bauzäune und Hinweisschilder aufzustellen, sondern auch die Badeordnung zu modifizieren. Insgesamt würde mehr Personal benötigt. Bei Öffnung der Einrichtung werde sich die Verlustübernahme von „normal“ 600.000 Euro um eine Viertelmillion Euro erhöhen. „Bleibt das Bad geschlossen, hätten wir nur ein Defizit von 340.000 Euro auszugleichen“, so Zurowski, der empfahl, nicht zu öffnen.

Rechtliche Bedenken

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Uwe Kistner, von Beruf Rechtsanwalt, weist in seinem Gutachten unter anderem auf die hohe Gefahr von erheblichen, von Versicherungen nicht gedeckten Schadensersatzansprüchen hin, die Bürger nach einer Infektion im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbesuch geltend machen könnten. Dem Betreiber dürfte es kaum gelingen, die Einhaltung aller Hygieneregeln zum fraglichen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Jurist kommt zu dem Schluss: „Es bestehen derzeit außerordentlich hohe Haftungsrisiken, deren Übernahme rechtlich nicht empfohlen werden kann.“

Wird der Badvertreiber verklagt?

Stephanie Burkhardt (Grüne) wies darauf hin, dass die Auflagen ja auch in Schulen eingehalten werden könnten und meinte: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand einen Badbetreiber verklagt.“ Frey erwiderte, dass es jährlich mindestens einen derartigen Fall gebe und plädierte dafür, das Schwimmbad in diesem Jahr zuzulassen. Die Zeit könnte für Instandsetzungsarbeiten genutzt werden. Auf die Frage von FWG-Mann Detlef Osterheld, was dann mit dem Personal sei, sagte er: „Unsere drei Festangestellten sind noch bis 31. Dezember in Kurzarbeit und für die beiden Azubis, die im Oktober ihre Abschlussprüfungen haben, werden wir die zwei Monate bis zum Jahresende überbrücken und ihnen zum 1. Januar einen Arbeitsplatz anbieten.“ Jaqueline Rauschkolb (SPD) riet unter anderem mit Blick darauf, dass bis 31. August Großveranstaltungen untersagt seien, ebenfalls von einer Öffnung ab. Letztendlich sprach sich der Rat bei jeweils zwei Gegenstimmen und Enthaltungen dafür aus, die Badesaison ausfallen zu lassen.

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