Grünstadt Bürgerinitiative setzt sich gegen Ausbaubeiträge zur Wehr

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Eine seit vier Wochen bestehende Bürgerinitiative (BI) geht auf die Barrikaden. Das kündigte sie bei einer ersten öffentlichen Veranstaltung am Mittwoch vor rund 25 Zuhörern im Gasthaus Neuhäusel an. Die BI will sich gegen die festgesetzten Ausbaubeiträge für die nördliche Weinstraße sowie das Kellergässchen wehren. Zudem möchte sie auf weitere „Ungereimtheiten“ bei behördlichen Abrechnungen der Weinstraße öffentlich aufmerksam machen, etwa durch Protestplakate.

23 Grundstückseigentümer haben sich der BI angeschlossen, deren Anliegen von bisher 120 Bürgern mit ihren Unterschriften unterstützt werden. Initiatoren der BI sind die Grundstückseigentümer Frank Becher, Herbert Müller und Jürgen Kemp. Sie und ihre Mitstreiter wollen gegen „Behördenwillkür und drohende Ungerechtigkeit“ vorgehen, „die möglicherweise auch mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht zu verhindern“ sei. Niemand solle diskriminiert werden, die Kosten sollen auch nicht auf andere abgewälzt werden, machte Kemp als Hauptsprecher deutlich: „Wir wollen lediglich Gerechtigkeit.“ Nach Meinung der BI wird an der Weinstraße mit äußerst unterschiedlichen, für viele Bürger nicht nachzuvollziehenden Maßstäben gemessen. Einige haben deshalb Anwälte eingeschaltet und den Rechtsweg beschritten. Beim Kreisrechtsausschuss hatten die Anlieger keinen Erfolg, dieser schloss sich gänzlich den Argumenten der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land an. Am Mittwoch, 17. Dezember, steht nun eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht Neustadt an. In die Waagschale der Ungereimtheiten werfen die Grundstückseigentümer beispielsweise den enormen Unterschied bei den Ausbaubeiträgen der südlichen und nördlichen Weinstraße, wie Kemp erläuterte. Während für den Ausbau im Jahr 2009 die südlichen Bewohner 2,16 Euro pro Quadratmeter zahlten, werden die Eigentümer im Norden – Ausbaubeginn war im Oktober 2012 – mit bis zu acht Euro zur Kasse gebeten. Vorauszahlungen von sechs Euro mussten bereits getätigt werden. Die endgültige Beitragsfestsetzung steht noch aus. Galt die Weinstraße vor 46 Jahren als einheitliche Anlage mit gemeinsamer Abrechnung, werde sie heute laut den Behörden von dem sogenannten „Verknüpfungsbereich“ – ab Haldenweg bis Neuhäusel – unterbrochen, so die BI. Dieser Bereich zeichne sich laut Behörden durch geringere Bebauung und kleinere Grundstücke aus. Tatsächlich aber liege hier sehr wohl eine beidseitige Bebauung vor, etwa mit dem Haus der Deutschen Weinstraße (HDW) und der Tankstelle. Nicht nachvollziehbar sei, so die BI, dass bebaute Flächen (mit dem HDW) und zwei größere unbebaute Areale (Pferdekoppel und Klosterschaffnerei) nicht in die Berechnung mit einbezogen wurden, wodurch sich die Umlage für die restlichen Anwohner nochmals erhöht habe. Nicht verstehen kann die BI auch „trotz vieler Nachfragen“, warum ein Ingenieurbüro als reine Baukosten für den Gehwegausbau 91.000 Euro veranschlagt hatte, die Summe dann aber durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) um 80 Prozent auf 165.000 Euro erhöht wurde. „Wir fühlen uns in unseren Grundrechten und nach dem Gleichheitsgrundsatz im wahrsten Wortsinn als Klein-Bockenheimer benachteiligt“, so die BI. Seit langem versteht Frank Becher, der im Kellergässchen 1 wohnt, die Behörden-Welt nicht mehr. Er habe erst ein halbes Jahr nach dem Ausbaubeginn erfahren, dass er als Anlieger der Weinstraße gelte. Obwohl die kleine Gasse lediglich von der Weinstraße abzweigt. „Ich habe weder eine Straßenbeleuchtung noch einen neuen Gehweg und soll trotzdem mit acht Euro pro Quadratmeter Grundstückfläche für die Weinstraße bezahlen“, so Becher. Seine sechs Euro Vorauszahlung – rund 5800 Euro – hat er bereits gezahlt. Und sich, wie andere auch, einen Anwalt genommen. Genau so, wie dies ein Ratsmitglied beim Beschluss zu den im April 2013 fälligen Bescheiden einer Vorauszahlung den Anwohnern der nördlichen Weinstraße öffentlich mit auf den Weg gab: „Dann sollen die Anwohner halt dagegen Widerspruch einreichen und klagen.“ (gsp) Termin Mittwoch, 17. Dezember, 9.30 Uhr, öffentliche Gerichtsverhandlung zu den Ausbaubeiträgen Weinstraße-Nord, Klage verschiedener Anlieger, Verwaltungsgericht Neustadt.    

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