Kirchheim
Ausbaubeiträge: Kirchheimer gehen auf die Barrikaden
Seit Ende August läuft die lang diskutierte Neugestaltung der Ortsdurchfahrt in Kirchheim. Die Beeinträchtigungen durch die Sperrungen und die Umleitungen haben bereits zu viel Ärger geführt – und der setzt sich fort, jetzt wegen der Kosten. Mit mehr als acht Millionen Euro ist das Projekt kalkuliert. Obwohl die finanzielle Hauptlast beim Land liegt, müssen etwa 2,48 Millionen Euro von der Ortsgemeinde übernommen werden. Und die ist verpflichtet, sich 65 Prozent des Geldes von den Einwohnern zurückzuholen.
Doch durch die Bescheide für die Wiederkehrenden Beiträge (WkB) sieht sich mancher Empfänger in seiner Existenz bedroht. Zwar waren die WkB eingeführt worden, damit nicht nur die wenigen Anwohner der Straße, die gerade ausgebaut wird, mit hohen Summen zur Kasse gebeten werden, sondern sich alle Immobilieneigentümer eines großen Abrechnungsgebietes als Solidargemeinschaft an den Kosten beteiligen, aber im Ergebnis sind die Forderungen noch sehr hoch.
Verursachergerechte Kostenzuordnung vermisst
Stefan Gassner beispielsweise ist ein Bescheid über insgesamt 1809,50 Euro zugegangen, die seit Dezember 2025 in fünf Raten zu entrichten sind. Ihm fehle dabei eine „verursachergerechte Kostenzuordnung“, wie er sagt, und er argumentiert, dass die ehemalige Bundesstraße 271 über Jahrzehnte von überörtlichem Verkehr, insbesondere Lastwagen, beschädigt wurde. Mit Eröffnung der Umgehung sei sie der Gemeinde zugefallen und nun müssten die Bürger für die Sanierung geradestehen. Hier unterliegt Gassner einem Irrtum: Die B271 wurde zur L516 herabgestuft, weshalb die Fahrbahn vom Land instandgesetzt wird. Die Kirchheimer zahlen nur für Gehwege und Straßenlaternen.
Gassner weist darauf hin, dass demnächst auch noch die Straße Am Grünborn saniert wird und die Bürger dafür ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Außerdem befürchtet er, dass für die Reparatur der Gemeindestraßen, die durch Umleitungsverkehr beschädigt werden, nahtlos die nächsten Ausbaubeiträge fällig werden. „So kann es doch nicht weitergehen“, meint Gassner.
Auf seinen fristgerechten Widerspruch erklärt die Verwaltung, dass die Gemeinden in Rheinland-Pfalz für Straßensanierungen WkB zu erheben hätten. Die Berechnung der Beiträge sei gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Insofern könne man Gassners Widerspruch nicht abhelfen. Er werde diesen aber nicht zurückziehen, machte der Kirchheimer in einem Antwortschreiben klar.
Vervierfachung des Beitragssatzes beklagt
Die Familie von Janina Damm wehrt sich ebenfalls gegen den Beitragsbescheid, wonach sie in Summe 2062,50 Euro überweisen soll. Die Damms kritisieren die Vervierfachung des Beitragssatzes von letztjährig 0,50 Euro pro Quadratmeter auf jetzt zwei Euro. Dazu erläutert die Verbandsgemeinde Leiningerland: Die Abrechnung der jahresbezogenen Vorausleistungen erfolge auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten. 2025 war auf 532.324 Quadratmeter beitragspflichtige Fläche nur ein Aufwand von 266.162 Euro zu verteilen, 2026 lagen die Kosten aber etwa viermal so hoch bei 1,064 Millionen Euro.
Mit 1487,75 Euro soll sich Frank Fischer am Ausbau der Weinstraße beteiligen. Auch er hat – mit nahezu wortgleichen Argumenten wie die anderen Beschwerdeführer – Widerspruch eingereicht. Die VG stellt in ihrer Antwort fest: „Ihr Grundstück ist satzungsgemäß veranlagt.“
Altbürgermeister Robert Brunner (CDU), unter dessen Ägide 2018 die Satzung für die WkB beschlossen wurde, meldet sich in dieser Angelegenheit auch zu Wort. Er sagt, dem damaligen Rat sei „mehr als bewusst gewesen, dass die jährlich zu zahlenden Summen gedeckelt sein müssen“. Für Großprojekte mit „teilweise existenzbedrohenden“ Belastungen für Anwohner seien Finanzierungsmodelle aufzustellen, die beispielsweise Ansparungen beinhalten. „Hinzu kommt, dass solche Unterfangen im Vorfeld ausreichend diskutiert, kommuniziert und abgestimmt werden sollten“, kritisiert er. Der aktuelle Ortschef Thomas Dhonau (SPD) entgegnet, dass es zu dem Thema frühzeitig eine Einwohnerversammlung in der Sporthalle gegeben habe, bei der das Projekt im Detail vorgestellt wurde. Eine Existenzbedrohung der Immobilieneigentümer könne er nicht bestätigen. Mit einigen Bürgern seien individuelle Zahlungsziele vereinbart worden.
Verschiebung des nächsten Ausbaus beantragt
Vor dem Hintergrund der Beschwerden und Widersprüche beantragte die FWG, das jetzt anstehende nächste große Sanierungsprojekt zu verschieben – die seit 2024 im Haushalt veranschlagte Instandsetzung der Straße Am Grünborn. Nach der Kalkulation der Verwaltung wird sie mit 495.000 Euro zu Buche schlagen. Dieses Vorhaben sollte erst dann in Angriff genommen werden, wenn die Arbeiten in der Ortsdurchfahrt abgeschlossen sind, so Fraktionssprecher Uwe Neunzling im Rat.
Laut Dhonau hat die Kreisverwaltung jedoch mitgeteilt, dass die Gemeinde durch eine Vertagung des Vorhabens die bereits genehmigten Zuschüsse von 65.000 Euro verlieren würde. Daraufhin zog die FWG ihren Antrag zurück und das Gremium beschloss, die VG mit der Ausschreibung zu beauftragen. Dhonau kündigte aber noch an, dass der Gesamtaufwand für den Ausbau aufgrund von Synergieeffekten durch die Großbaustelle in der Weinstraße-Nord geringer ausfällt als berechnet.