Altleiningen Ab Januar werden Altleininger zur Kasse gebeten

Ab 1. Januar werden fast alle Altleininger zur Kasse gebeten, wenn eine Straße ausgebaut wird.
Ab 1. Januar werden fast alle Altleininger zur Kasse gebeten, wenn eine Straße ausgebaut wird.

Ab 1. Januar werden nahezu alle Bürger von Altleiningen regelmäßig zur Kasse gebeten, wenn eine Straße ausgebaut wird. Einstimmig hat der Ortsgemeinderat bei seiner Sitzung am Mittwochabend die Satzung zur Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen (WkB) beschlossen. In dem Burgdorf wurden zwei Abrechnungsgebiete (Altleiningen und Höningen) festgelegt. Sobald in einem Bereich ein Verkehrsweg saniert wird, werden 70 Prozent der Kosten auf alle dort lebenden Einwohner entsprechend der Größe ihrer Immobilien verteilt. 30 Prozent der Investition trägt die Kommune. Es erfolgt eine jährliche Spitzabrechnung der Aufwendungen. Von der Beitragspflicht ausgenommen sind Eigentümer von Grundstücken im östlichen Teil der Talstraße (ab dem Caritas-Förderzentrum St. Rafael) und von Bauland an noch nicht endgültig fertiggestellten Straßen. Wer in den letzten Jahren hohe Einmalbeiträge zahlen musste, wird verschont.

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