Grünstadt Zur Sache: Veterinäramt, Richtlinien, Kontrollen und deren Ergebnisse

Im Sommer dürfen auf dieser Weise in Boßweiler Pferde dauerhaft weiden, im Winter nicht.
Im Sommer dürfen auf dieser Weise in Boßweiler Pferde dauerhaft weiden, im Winter nicht.

„Den drei Pferden stand auf der Weide kein Unterstand zur Verfügung, aufgrund ständiger Niederschläge war der Untergrund in hohem Maß durchweicht und schlammig. Damit hatten die Pferde nicht die geforderten trockenen, verformbaren Liegeflächen“, sagte die Kreisverwaltung auf RHEINPFALZ-Anfrage. Die Behörde bestätigte, dass die Pferde aber „bei mehreren Kontrollen einen guten Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand“ aufwiesen und dass im Januar 2018 „erstmalig eine Anzeige bezüglich der Pferdehaltung bei Boßweiler“ eingegangen sei. Für den Sommer sei „die Haltung in der Form, wie sie war, in Ordnung gewesen, da es Bäume als natürlichen Unterstand gab“, teilte die Kreisverwaltung mit. Für den Winter hätte es aber einen geeigneten Unterstand gebraucht, der auch Wind abhält und insgesamt gegen die Witterung schützt, so die Kreisverwaltung. Deswegen müssten die Pferde von Schernthaner in den Wintermonaten woanders untergebracht werden. Grundlagen für die Beurteilung von Pferdehaltung sei Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes, Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie ein Merkblatt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. So würden die Leitlinien des Minister-iums eindeutig fordern, dass bei dauerhafter Weidehaltung – länger als wenige Stunden – ein natürlicher Witterungsschutz oder ein Unterstand vorhanden sein müssen. Im Sommer könnten auch Laubbäume als natürlicher Witterungsschutz, wie auf der Weide bei Boßweiler, genutzt werden; dies sei im Winter – ohne Laub – nicht möglich. „Eine Schlafphase erreichen Pferde nur, wenn sie sich ablegen. Hierfür benötigen sie einen Ruheplatz, der über eine trockene, verformbare Liegefläche verfügt“, betonte eine Tierärztin des Veterinäramtes. Die über den Tag verteilten, arttypischen Ruhephasen im Stehen allein würden fürs Regenerieren der Pferde nicht ausreichen, sagte die Ärztin. Ohne trockenen Ruheplatz jedoch legten sich Pferde nicht oder nur ungern ab: „Ist es einem Tier nicht möglich, arttypisches Komfortverhalten auszuleben, resultiert hieraus Leiden für die betroffenen Pferde.“ Als zuständige Behörde sei die Kreisverwaltung also verpflichtet, die notwendigen Anordnung zu treffen, um zu verhindern, dass den betroffenen Pferden Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Deshalb wurde Schernthaner aufgefordert, ihre Pferde tierschutzgerecht unterzubringen. Auf Nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass neben den Vorgaben des Tierschutzrechts auch Vorgaben der Landespflege und des Baurechts zu beachten seien. Danach sind festgebaute Unterstände im Außenbereich für Privatpersonen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Bei gewerblichen Haltern sei dies mit den zuständigen Genehmigungsstellen abzustimmen. Anlass für die Kontrollen seien in der Regel „tierschutzrechtliche Meldungen, die bei unserer Verwaltung eingegangen sind“, so eine Sprecherin der Kreisverwaltung. „Allerdings wäre die Haltung auch ohne weitere Hinweise nach der ersten Kontrolle weiter überprüft worden, da die Tierbesitzerin noch keinen Vorschlag vorgelegt hatte, wie in Zukunft eine ganzjährige tierschutzgerechte Haltung der betroffenen Pferde gestaltet werden könnte“, informierte die Verwaltung.

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