Grünstadt Zur Sache: Lärmwerte

Die Frage, ob es sich bei der Alla-Hopp-Anlage um einen Spielplatz oder eine Sport- und Freizeitanlage handelt, ist nicht geklärt – habe sich im Vorfeld aber auch nicht gestellt. Denn die Grünstadter Alla-Hopp-Anlage sei als „Parkanlage mit Bewegungs- und Spielgeräten“ beantragt und genehmigt worden, sagt Arno Fickus von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Für Spielplätze gibt es nach Paragraf 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine Lärmbeschränkungen: „Geräuscheinwirkungen, die von Kinderspielplätzen hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenzwerte nicht herangezogen werden.“ Die Werte für Sportanlagen betragen in allgemeinen Wohngebieten (ein solches ist die Nachbarschaft der Hopp-Anlage) tagsüber 55 Dezibel (dB A), nachts 40 dB (A). In Spitzenzeiten dürfen diese Werte um 30 dB (A) überschritten werden. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird sich mit den Widersprüchen befassen, sobald die Ergebnisse der Lärmmessungen vorliegen, sagt Fickus: „Dann wird geprüft, ob das Lärm im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist.“ Thomas Prohaska, der in der Straße Am Bahndamm rund 50 Meter von der Alla-Hopp-Anlage entfernt wohnt, hat sich selbst ein Lärmmessgerät gekauft. Einige Ergebnisse seiner Balkon-Messungen: 19. Juni, zwischen 8.50 und 14 Uhr: im Schnitt 65 dB(A), 29. Juli, 18 Uhr: 75 dB (A). Eine der städtischen Messungen mit einem Mikrofon, das unterhalb der Alla-Hopp-Anlage (Richtung Straße Am Bahndamm) aufgebaut war, war am letzten Dienstag in den Sommerferien. An diesem 31. Juli waren gegen 16.15 Uhr sechs Kinder, zwei Frauen und ein Mann auf dem Platz. Sie waren nicht besonders laut. Es war einer dieser extrem heißen Sommertage.

x