Grünstadt Waffenbesitzer vor Gericht

Ein Waffenarsenal, darunter sogar eine Maschinenpistole, mehr als ein dreiviertel Kilogramm Haschisch und Marihuana – das hat die Polizei im Sommer 2017 bei einem jungen Ebertsheimer gefunden. Jetzt musste er sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz vor dem Schöffengericht in Frankenthal verantworten. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Dem 27-Jährige wurde zur Last gelegt, „am 26. Juli 2017 und bis zu drei Jahre davor“ zahlreiche Waffen daheim aufbewahrt zu haben. Wie Richter Thomas Henn ausführte, waren das eine halb- und vollautomatisch funktionsfähige Maschinenpistole, eine vor 1971 entwickelte Vorderladerpistole mit Hütchenzündung, eine Luftpistole, mit der man nur mit behördlicher Erlaubnis umgehen darf, ein Elektro-Impulsgerät, dessen Benutzung verboten ist, ein funktionstüchtiger Schreckschussrevolver sowie eine Schreckschusspistole, die derart manipuliert wurde, dass sie nicht mehr über Schutzvorrichtungen verfügt. Außerdem hat die Polizei Haschischklumpen – insgesamt 575 Gramm – konfisziert. Wie das Landeskriminalamt in einem Wirkstoffgutachten herausfand, hatte das gepresste Harz der Hanfpflanze einen THC-Gehalt (Anteil an berauschender Substanz) von teilweise über 30 Prozent. In den ebenfalls gefundenen 283 Gramm Marihuana lag der THC-Gehalt zwischen 1,2 und 14 Prozent. „Ein kleiner Teil der Drogen war für den Eigenbedarf gedacht, das Gros aber für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt. Das ist so richtig, oder?“, wandte sich Henn an den Angeklagten. Dieser nickte und legte ein umfassendes Geständnis ab. Gleich zu Beginn der Verhandlung ließ der Mann über seinen Pflichtverteidiger Ulrich Stange ausrichten: „Auf die Rückgabe der sichergestellten Gegenstände wird verzichtet, mit Ausnahme des Computers, der externen Festplatte und des Handys.“ Der Rechtsanwalt versuchte, die Anklage auf die wichtigsten Punkte (Maschinenpistole und Betäubungsmittel) zu beschränken. Das lehnte der Richter ab: „Das wird am Ergebnis nichts ändern.“ Staatsanwältin Anne-Marie Knappitsch stellte in ihrem Plädoyer fest, dass der 27-Jährige mit dem Verwahren der Maschinenpistole gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und mit den anderen Waffen gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Dafür sei eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen. Mit einer ebenso hohen Strafe wird der Besitz von Betäubungsmitteln in – wie im vorliegenden Fall – „nicht unerheblichen Mengen“ geahndet. In beiden Anklagepunkten hielt Knappitsch jeweils ein Jahr und vier Monate für das richtige Strafmaß. Allerdings hielt sie dem Ebertsheimer einiges zu Gute: sein vollumfängliches Geständnis, die Tatsache, dass er bislang ein unbescholtener Bürger war, der sofortige Verzicht auf das Sichergestellte und dass es sich bei Haschisch und Marihuana um sogenannte weiche Drogen handelt. Nach der Abwägung kam die Staatsanwältin zum Schluss, dass insgesamt zwei Jahre Haft ausreichen. „Die können auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden“, meinte sie und forderte als Auflagen 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, drei unangekündigte Drogenscreenings und den Besuch einer Drogenberatung. Richter Henn folgte Staatsanwältin Knappitsch weitestgehend, strich aber das Drogenscreening, weil er bei dem jungen Mann kein großes Suchtproblem sieht. Auch verzichtete er auf einen Bewährungshelfer, weil der 27-Jährige in geordneten Verhältnissen lebt. Der junge Mann nahm das Urteil an. Rechtsanwalt Stange sagte zum Schluss: „Wir werden nicht in Berufung gehen und keine Revision einlegen.“

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