Eisenberg Seit 20 Jahren Konsument

Der Angeklagte besaß 163 Gramm Marihuana.
Der Angeklagte besaß 163 Gramm Marihuana.

Viel zu verhandeln gab es für das Schöffengericht am Amtsgericht Rockenhausen im Fall eines 35-jährigen Marihuana-Konsumenten aus dem östlichen Kreisteil nicht: Der Angeklagte räumte ein, dass er insgesamt über 163 Gramm Marihuana besessen hat. Auf den THC-Gehalt reduziert, entspricht dies 20,65 Gramm, wie das Landeskriminalamt per Gutachten ermittelt hat. Der Besitz solcher Mengen gilt als Verbrechen. Als geringfügiges Vergehen wird angesehen, wenn ein Angeklagter bis zu 7,5 Gramm reines THC sein Eigen nennt.

Der Mann, der zwischen zwei Wohnsitzen im südlichen und östlichen Donnersbergkreis gependelt ist, wurde im Mai 2018 in der Alfred-Nobel-Straße in Eisenberg von der Polizei aufgegriffen, als er knapp 63 Gramm Marihuana in seinem Rucksack dabei hatte. Dies sei während einer Streifenfahrt in dieser Ecke Eisenbergs, die als Schwerpunkt für Drogenhandel bekannt sei, passiert, gab einer der beiden Polizisten, die als Zeugen geladen waren, zu Protokoll. Bei der Durchsuchung des Rucksacks fanden die Beamten die Drogen; zum zweiten Ort, an dem der Täter mehr als 100 Gramm Marihuana gelagert hatte, führte der 35-Jährige die Beamten selbst. Nachdem der Mann verhaftet worden war, wurden Wohnungsdurchsuchungen angeordnet. Dabei habe sich der 35-Jährige kooperativ gezeigt, die Beamten zu den Lagerstätten seines Marihuanas geführt, sagten die Zeugen aus. Auch bei den Vernehmungen sei er „ruhig, beherrscht und kooperativ“ aufgetreten, erklärte einer der Polizisten. Schon zu Prozessbeginn wurde deutlich, dass der 35-Jährige seit rund zwei Jahrzehnten Drogenkonsument ist. Die Frage der Richterin, ob er regelmäßig konsumiere, beantwortete er mit einem klaren: „Ja, sogar ziemlich oft.“ Er gab an, seit seinem 16. Lebensjahr immer wieder Marihuana konsumiert zu haben, allerdings keine anderen Drogen oder Alkohol. Auch Therapien und eine Entgiftung im Jahr 2017 habe er bereits hinter sich. Schon zu diesem Zeitpunkt sagte er, dass er bereit sei, weitere Beratungsgespräche führen zu wollen. Zur Sache selbst – etwa woher die Drogen stammten – wollte sich der 35-Jährige hingegen nicht äußern. Über seinen Anwalt ließ er mitteilen, die Aussagen der Zeugen seien voll zutreffend. Die Staatsanwältin betonte gleich zu Beginn ihres Plädoyers, dass es sich bei der Menge, die der 35-Jähre besessen hat, nicht mehr um einen minderschweren Fall von Drogenbesitz geht. Ein Drogenscreening hielt sie übereinstimmend mit dem Anwalt des Angeklagten und dem Gericht für sinnlos, da davon auszugehen sei, dass der Mann auch in Zukunft Marihuana konsumieren werde. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 35-Jährigen eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten; diese sollten zur Bewährung ausgesetzt werden, da er bislang – bis auf ein kleineres Diebstahldelikt – noch nicht straffällig geworden ist. Zudem soll sich der Drogenkonsument drei Monate lang Beratungsgesprächen unterziehen und 200 Arbeitsstunden ableisten. Der Anwalt des Beklagten sah hingegen eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung als ausreichend an, da sein Mandant geständig sei. Dem wollte das Schöffengericht nicht folgen und verurteilte den 35-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, zudem muss der Mann 200 Stunden soziale Arbeit leisten und sich ein Jahr lang Beratungsgesprächen unterziehen. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass das späte Einräumen der Tat nach der Zeugenvernehmung kaum als Geständnis zu werten sei. Positiv angerechnet wurde ihm, dass er sich im Prozess und gegenüber der Polizei jederzeit kooperativ verhalten hatte. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, das damit rechtskräftig ist.

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