Grünstadt Mit Alkohol strikt verboten

„Der Glimmertintling ist ein ganz besonderer Pilz“ , weiß die Bissersheimerin Sieglinde Hammann-Neser. Und das nicht etwa, weil der auf vermoderndem Holz zu findende Speisepilz am hellbraunen, ovalen Hut mit silbrig glänzenden Schuppen gut zu erkennen ist. Nein, es ist seine absolute Unverträglichkeit mit Alkohol, die ihn von seinen Artgenossen unterscheidet. Selbst, wenn’s nur alkoholhaltige Pralinen sind – nach einer Glimmertintling-Suppe sollte der Pilzgenießer mindestens vier Tage lang auf Alkohol verzichten, ansonsten drohen Vergiftungserscheinungen. Ursache ist das in allen Tintlingen vorkommende Pilzgift Coprin. In der unseligen Kombination mit Alkohol sorgt es für Kopfschmerzen und Erbrechen.

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