Grünstadt Hebesätze sollen steigen

Sorgte für lange Diskussionen im Bau- und Haupt- und Finanzausschuss Carlsberg: Ein hoher Hebesteuersatz könnte Neubürger abschr
Sorgte für lange Diskussionen im Bau- und Haupt- und Finanzausschuss Carlsberg: Ein hoher Hebesteuersatz könnte Neubürger abschrecken, argumentieren Kritiker der Erhöhung der Grundsteuer B. Die Befürworter möchten die künftigen Mehreinnahmen für Kita- und Straßensanierungen verwenden.

Sollen die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in Carlsberg erhöht werden oder nicht? Diese Frage ist bei der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde am Dienstag im Hertlingshauser Bürgerhaus ausführlich diskutiert worden. Anlass: Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel, dass die Grundsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Mit dem Hinweis auf das noch ausstehende Urteil stellte Horst Stüber (CDU) den Antrag, den Punkt „Erhöhung der Hebesätze“ von der Tagesordnung zu nehmen. Unterstützung erhielt er jedoch nur von Susanne Bordasch (parteilos, für die CDU im Ausschuss) und Jens Mächler (SPD). Bürgermeister Werner Majunke (CDU) schlug vor, die Grundsteuer A bei 300 Prozent zu belassen, weil eine Anhebung um zehn Prozentpunkte lediglich Mehreinnahmen von 45 Euro für die Gemeinde bringen würde. Vor dem Hintergrund des defizitären Haushaltes mit einer aktuellen Pro-Kopf-Verschuldung der Einwohner von 1530 Euro sollte die Grundsteuer B (bisher 370 Prozent) jedoch angehoben werden. Eine entsprechende Erhöhung würde ein Plus von 9800 Euro bedeuten. Der Ortschef plädierte dafür, gleich 20 Prozentpunkte aufzuschlagen. Das Zusatzeinkommen von 19.600 Euro täte dem Etat gut, und der Betrag übersteige die jährlichen Freiwilligen Leistungen Carlsbergs. Er rechnete vor, dass das für den Eigentümer eines 1200 Quadratmeter großen Grundstücks ein Mehraufwand von gerade einmal 5,60 Euro pro Jahr wäre. Wie groß der positive Effekt für die Gemeindekasse bei der Gewerbesteuer ausfiele, könne man schlecht abschätzen, meinte er. Allerdings sei eine Erhöhung grundsätzlich positiv. Gemessen am Jahr 2017 würde eine Anhebung um zehn Prozentpunkte 8200 Euro bringen. Susanne Bordasch sagte, sie könne sich mit dem Vorschlag nicht anfreunden: wegen des schwebenden Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht, weil Carlsberg dann im Leiningerland den höchsten Steuersatz hätte und weil die Erhöhungen der Realsteuern nicht zu dem Einsparungsziel der gerade vollzogenen Verwaltungsreform passten. Die Beigeordnete Katja Bellin (CDU) hielt dagegen, dass die Ortsgemeinde am Kommunalen Entschuldungsfonds teilnimmt und die Einnahmen deshalb erhöht werden sollten. „Das Geld ist für uns wichtig, denn es stehen unter anderem die Sanierungen der Kitas und der Straßen an“, führte sie aus. „Wenn die Kommunalaufsicht uns nahe legt, die Hebesätze zu erhöhen, dann ist das ein eindeutiges Signal“, sagte Majunke. „Erhöhen wir die Grundsteuer B, setzen wir eine neue Höchstmarke in der Verbandsgemeinde“, warf Marcus Noll (CDU) ein. „Damit lockt man keine Neubürger in den Ringelsberg.“ Eine Anhebung des Gewerbesteuersatzes um zehn Prozentpunkte lasse er sich dagegen noch gefallen. „Dann liegen wir im Leiningerland im Mittelfeld“, argumentierte Noll. Stüber wollte eine Mehrbelastung von den Unternehmern abwenden. Bürgermeister Majunke glaubt nicht, dass eine höhere Grundsteuer B Menschen davon abhält, nach Carlsberg zu ziehen. „Wir haben äußerst günstige Grundstückspreise“, sagte er. Und das Argument mit dem Spitzenreiter in der Verbandsgemeinde ließ er vor dem Hintergrund nicht gelten, dass alle anderen 20 Ortsgemeinden auch eine gleichlautende Beschlussvorlage zu bearbeiten hätten. Der Erste Beigeordnete Valentin Hoffmann (SPD) warnte davor, die Hebesätze nicht anzupassen, weil man dann beispielsweise wieder bei den Freiwilligen Leistungen eingeschränkt werden würde. „Die Anhebung trifft auch Geringverdiener“, entgegnete Mächler. Stephan Schenk (SPD) schüttelte den Kopf. Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen und nicht der Grundsteuererhöhung mit dem Sozialargument entgegentreten: „Wird der Mehraufwand auf die Miete umgelegt, kommen dabei Centbeträge heraus.“ Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung haben die Ausschussmitglieder beschlossen, dem Gemeinderat folgende Sätze zu empfehlen: Grundsteuer A 300 Prozent (unverändert), Grundsteuer B 390 Prozent (plus 20 Prozentpunkte) und Gewerbesteuer 380 Prozent (plus zehn Prozentpunkte).

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