Grünstadt Halle als „überdimensioniert“ empfunden

Laut Planungsunterlagen soll die Reithalle, die auf der Wranglein-Ranch gebaut werden soll, 7,50 Meter hoch werden.
Laut Planungsunterlagen soll die Reithalle, die auf der Wranglein-Ranch gebaut werden soll, 7,50 Meter hoch werden.

Für Diskussionen hat bei der Sitzung des Ortsgemeinderates Battenberg am Montag ein Änderungsantrag zu einer Baugenehmigung aus dem Jahr 2016 auf der Wranglein-Ranch geführt. Die Eigentümerin des Pferdehofes möchte einen einst vorgesehenen Offenstall und eine Maschinenhalle in eine Reithalle mit Offenboxen und Unterstellhalle sowie eine Sattelkammer umwandeln. Das Gremium hat das Einvernehmen versagt.

Als Begründung der Entscheidung, die denkbar knapp mit einem Patt fiel, hieß es, das Bauvorhaben werde als „überdimensioniert“ angesehen. Werner Herstein eröffnete die Debatte: Nach den Unterlagen, die Bürgermeister Wolfgang Pahlke (parteilos) vorlägen, soll der Neubau 7,50 Meter hoch werden. „Das ist deutlich zu hoch in diesem sensiblen Gebiet. Die ursprüngliche Maschinenhalle hätte nur 5,25 Meter gehabt“, so Herstein. Die unter den Zuhörern sitzende Eigentümerin der Ranch, Sonja Wenglein, warf ein, dass die Angabe nicht stimme und die neue Halle nicht so hoch werde. „Wir wollen hier keine Diskussion mit den Zuschauern. Die Angaben im Plan sind bindend“, konterte Herstein. Pahlke hob hervor, dass der Rat sein Einvernehmen nach Paragraf 35 Baugesetzbuch nur in ganz bestimmten Fällen versagen kann. Diese lägen allesamt nicht vor, es stünden dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen. Auch handele es sich bei dem Pferdehof im Außenbereich um einen privilegierten Betrieb, wie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zweifelsfrei festgestellt habe. Die Kreisverwaltung hat auf Nachfrage der RHEINPFALZ bestätigt, dass der geplante Neubau 7,53 Meter hoch werden soll. „Aus der Vergangenheit wissen wir, dass das Einvernehmen durch den Landkreis Bad Dürkheim ersetzt werden kann. Die Höhe der Halle wird von der Bauaufsicht geprüft“, sagte der Bürgermeister. Mit „Vergangenheit“ erinnerte Pahlke an den Rechtsstreit, der im April 2015 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt endete. Dort war der von der Ortsgemeinde Battenberg angefochtene Bauvorbescheid des Landkreises für die Erweiterung des Reiterhofs für gültig erklärt worden. Nach dem Urteil wurde die Baugenehmigung dann am 28. Januar 2016 erteilt. Ab diesem Datum hat die Betreiberin vier Jahre Zeit, mit der Umsetzung ihres Projektes zu beginnen. Damals seien die Behörden von wöchentlich 52,85 Fahrzeugbewegungen zum Hof ausgegangen, erinnerte Herstein. Der Verkehr werde aber zunehmen, wenn sich das Reiten nicht mehr auf den Reitplatz beschränken müsse, sondern ganzjährig in der neuen Halle stattfinden könne. Das monierte auch Klaus Jungmann. „Ja, es werden mehr Autos, aber als privilegierter Betrieb hat man einen Anspruch darauf, erreichbar zu sein. Es geht ja nicht um Hunderte Fahrzeuge täglich“, sagte Pahlke. Er und Beatrice Harten betonten, dass allein die Bauaufsicht entscheide, ob alle Auflagen erfüllt seien. Beim Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, an dem Battenberg erstmals teilnimmt, gehe es auch um die wirtschaftliche Entwicklung, meinte Harten. Zudem sei der Hof auch ein Freizeitangebot für die Kinder. Die Beigeordnete Kym Schober bezweifelte die Notwendigkeit für den Neubau. Mit Blick auf den Brandschutz meinte sie: „Die Feuerwehrübung neulich ging ja kräftig nach hinten los.“ Jungmann zeigte sich skeptisch: „Da ist hektoliterweise Wasser die Waldstraße hoch zur Ranch gepumpt worden. Gibt es da einen Zusammenhang mit dem Bauantrag?“ Marko Flörchinger, Ratsmitglied und stellvertretender Wehrführer, erklärte, dass die Übung der „Gefährdungsbeurteilung“ nach der VG-Fusion gedient und nichts mit dem geplanten Bau zu tun habe. Auch stellte er richtig, dass die Übung mit der Wasserförderung über lange Strecken ein Erfolg gewesen sei. Flörchinger, Harten und Pahlke votierten für die Erteilung des Einvernehmens zur Bauantragsänderung, Herstein, Jungmann und Schober dagegen. Julian Schraut und Erhard Schwalb durften aus „Gründen der Befangenheit“ nicht mit abstimmen.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x