Grünstadt Grünstadt: Raser drohen mit Prügeln

Raser – wie auf unserem Symbolbild – hat Rabea Meidt auf dem Luitpoldplatz zur Rede gestellt. Die Männer hätten sie daraufhin be
Raser – wie auf unserem Symbolbild – hat Rabea Meidt auf dem Luitpoldplatz zur Rede gestellt. Die Männer hätten sie daraufhin bedroht.

Was Leser ärgert: Frau stellt Männer zur Rede – Kaum Reaktion auf Hilfeschreie.

Schon öfter gab es Beschwerden über Raser auf dem Grünstadter Luitpoldplatz. Rabea Meidt, Geschäftsführerin der Meidt GmbH, hat am Donnerstagabend fünf Männer, die in einem Ford über den Platz rasten, zur Rede gestellt. Was danach passierte, lässt sie mit einem Gefühl der Unsicherheit zurück.

Zur Rede gestellt

„Wir hatten gegen 18.10 Uhr gerade Besprechung in unserem Büro der Badausstellung, das große Fenster zum Luitpoldplatz hat, als wir hörten, dass ein Auto mit quietschenden Reifen über den Parkplatz rast“, schildert Meidt den Vorfall. Als sich das wiederholte, sei sie hinausgegangen. „Der Ford Focus hatte da gerade geparkt. Fünf Männer sind ausgestiegen und zum Eiscafé gegangen“, berichtet sie weiter. Sie habe die Männer auf ihr Verhalten angesprochen und ihnen ins Gewissen geredet: „Ihr dürft da nicht einfach über den Platz rasen, ihr hättet ein Kind totfahren können.“ Aus der Gruppe habe einer gesagt, das gehe sie nichts an und sie solle sich heraushalten.

Prügel angedroht

Meidt hat daraufhin die Polizei gerufen. Die Männer seien zu ihrem Auto zurückgelaufen und wollten davonfahren. Die Geschäftsfrau machte Fotos. Dabei habe einer der Männer versucht, das Kfz-Kennzeichen am Heck zu verdecken. „Vorn hatte der Pkw gar kein Nummernschild“, hat Meidt beobachtet. Als sie weiter fotografierte, habe der Wagen angehalten, und die fünf hätten sich vor ihr aufgebaut. „Die haben mir Prügel angedroht“, so die 42-Jährige, die dann ganz laut um Hilfe geschrien hat. „Nur ein kräftiger Herr um die 50 und mein Mann Andreas eilten herbei, sonst hat es niemanden gekümmert“, erinnert sie sich. Der Beistand der zwei Männer habe aber bewirkt, dass sich die aggressiven Raser zurückzogen und davonfuhren. Sie kamen aber nicht weit: Vor dem Sonnenstudio im Östlichen Graben hat sie die Polizei in Empfang genommen und die Personalien kontrolliert.

Provozierend vorbeigefahren

Später am Abend sei der Ford Focus noch zweimal provozierend langsam an ihrer Badausstellung vorbeigefahren. „Ich bekam Angst und habe erneut die Polizei gerufen, um Anzeige zu erstatten“, so Meidt. Die Beamten hätten ihr gesagt, dass sie die Männer nicht wegen Bedrohung anzeigen könne, sondern nur wegen verbaler Beleidigung. Doch die Ermittlungen würden in der Regel eingestellt, habe es geheißen. „Muss man sich in Deutschland halbtot schlagen lassen, bevor man ernst genommen wird?“, fragt Meidt.

Sachverhalt wird geprüft

Sigfried Doll, der Leiter der Polizeiinspektion Grünstadt, sagt dazu auf RHEINPFALZ-Anfrage: „Der Sachverhalt ist bei uns erfasst.“ Der Autofahrer sei von den Kollegen kontrolliert und überprüft worden. Doll: „Nun wird sich der Sachbearbeiter mit der Anzeigenerstatterin in Verbindung setzen, um die offenen Fragen zu klären. Sofern strafrechtlich relevante Inhalte vorliegen, werden diese der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Gleiches gilt für Sachverhalte auf dem Verkehrssektor, die dann entsprechend an die Bußgeldstelle übersandt werden.“

Eventuell Nötigung

Im Detail führt Doll aus, dass die fünf Männer nichts zu der Geschäftsfrau gesagt hätten, was als Beleidigung zu werten sei. „Ob die Androhung, sie zu schlagen, den Tatbestand einer Nötigung erfüllt, wird noch überprüft“, so der Erste Polizeihauptkommissar. Ihm sei im Übrigen nicht bekannt, dass seine Kollegen gesagt hätten, ein Verfahren wegen Beleidigung werde sowieso eingestellt. Eine Bedrohung nach Paragraf 241 Strafgesetzbuch liege nicht vor, erklärt Doll weiter. Demnach müsse ein Mensch mit einem gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechen bedroht werden. Doll: „Ein Androhen von Schlägen fällt nicht darunter, weil eine (einfache) Körperverletzung keinen Verbrechenstatbestand erfüllt.“ Doll erklärt auf die Frage, ob ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit fällig wird: „Ein Kavalierstart mit quietschenden Reifen kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden.“ Möglicherweise liege ferner ein Verstoß wegen Überschreitung der „relativen Höchstgeschwindigkeit“ vor, da der Ford-Fahrer eventuell in Anbetracht der besonderen Straßen- und Verkehrsverhältnisse – Parkplatz, Fußgängerverkehr – mit nicht angepasstem Tempo unterwegs war. „Zur Verfolgung“, so Doll, „benötigen wir Angaben der Zeugen, die das Fehlverhalten beschreiben können.“

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