Grünstadt Gift im Garten, Hund entlaufen, Führerschein weg

Ein absoluter Misttag ist der 16. Juli 2017 für einen Mann aus dem Leiningerland gewesen. Eine Verkettung unglücklicher Umstände führte dazu, dass ihm der Führerschein dauerhaft entzogen wurde. Dagegen legte er Widerspruch ein und erhielt am Donnerstag im Kreisrechtsausschuss zwar Mitgefühl, aber die Fahrerlaubnis letztlich nicht zurück.

Bei einem Einbruch auf dem Grundstück des Mannes habe jemand Rattengift ausgelegt und mehrere Tiere starben. Damit sei die Unglücksserie losgegangen, schreibt Rechtsanwalt Michael Heimann im Widerspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis. Infolge des Einbruchs sei ein aggressiver Hund vom Grundstück entwischt und der Mann habe die Fassung durch die Ereignisse vollkommen verloren, heißt es weiter. Einhalb Liter Bier habe er deshalb getrunken. Nachts sei dann ein Anruf aus dem Nachbardorf gekommen, wo er seinen Hund abholen sollte. Das tat er auch. Als der Mann wieder nach Hause kam, seien Polizeibeamte auf dem Grundstück gewesen, hätten Alkohol gerochen und eine Kontrolle gemacht, berichtete Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses. 0,62 Promille wurden gemessen, eine Blutprobe ergab 0,55 Promille. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille ist das Autofahren eine Ordnungswidrigkeit und es sind eine Geldbuße von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot fällig. Doch es kam noch schlimmer: Die Ordnungsabteilung der Kreisverwaltung wurde von der Polizei routinemäßig informiert, wie Wersch berichtete. Dort war der Mann nicht unbekannt. Er hatte 2012 schon einmal wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss seinen Führerschein abgeben müssen, ihn 2014 wieder bekommen. Zehn Jahre lang, also bis 2024, werde das archiviert, erklärte die zuständige Mitarbeiterin der Kreisverwaltung. Werde man in dieser Zeit erneut beim Autofahren mit Alkohol im Blut erwischt, sei ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis vorgeschrieben. Es gebe in der Sache keinen Ermessensspielraum, betonte die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung. Allein durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung – bekannt als MPU – könne der Mann seinen Führerschein wiederbekommen. Wie Wersch mittelte, hat der Mann auch schon eine MPU absolviert, allerdings ohne Erfolg. Laut dem Gutachter, bei dem die Untersuchung gemacht wurde, ist er trockener Alkoholiker. Da er im Juli 2017 rückfällig geworden und zudem noch Auto gefahren sei, bestehe die Gefahr, dass er das in Zukunft wieder tun werde. Rechtsanwalt Heimann argumentierte, das Verhalten seines Mandanten sei eine einmalige Sache aufgrund einer Extremsituation gewesen. Zudem habe der Mann Verantwortungsbewusstsein gezeigt, indem er den Hund abholte. Nicht zuletzt sei er nur eine sehr kurze Strecke gefahren. Wersch und der Mitarbeiterin der Kreisverwaltung tat der Mann leid, da er tatsächlich Pech hatte. Die Rechtslage lasse ihm aber nur eine Chance, seinen Führerschein wiederzubekommen: eine erfolgreiche MPU. Für Menschen, die die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt verlieren, sei die jedoch extrem schwer zu erlangen.

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