Landtagswahl RHEINPFALZ Plus Artikel Wirbel um Süßigkeiten am Wahltag: Christian Baldauf in der Kritik

Christian Baldauf zeigt sich überrascht von der Kritik: Süßes an Wahlhelfer zu verteilen, das habe er schon immer gemacht. Dass
Christian Baldauf zeigt sich überrascht von der Kritik: Süßes an Wahlhelfer zu verteilen, das habe er schon immer gemacht. Dass er auch Wählern etwas vor den Wahllokalen gegeben haben soll, bestreitet er.

CDU-Kandidat Christian Baldauf hat bei der Landtagswahl am Sonntag Süßigkeiten an Helfer in den Wahllokalen des Wahlkreises Frankenthal verteilt. Darf er das?

Christian Baldauf war in diesem Wahlkampf omnipräsent – gefühlt war er immer und überall vor Ort. Die Termine mit prominenten Parteiunterstützern und die unzähligen Wahlplakate dürften diesen Eindruck verstärkt haben. Er war sogar wortwörtlich bis zum letzten Tag im Einsatz. Denn am Sonntag fuhr er nach eigener Aussage vier bis fünf Stunden durch den gesamten Wahlkreis Frankenthal und klapperte zusammen mit Helfern die Wahllokale ab. Im Gepäck hatte das Team einen Korb voller Süßigkeiten. Der war nicht dafür gedacht, Geschenke an Wähler zu machen, sondern ein Danke an die Wahlhelfer in den Lokalen zu richten. „Das ist eine Aktion, die ich seit 25 Jahren mache, seitdem ich im Landtag bin“, sagt Baldauf der RHEINPFALZ. „Da geht es nur darum, dass man denen, die dort auszählen, etwas als Anerkennung vorbeibringt.“

Die Aktion stieß nicht überall auf Gegenliebe. Im Heßheimer Wahllokal wurde er von Ortsbürgermeister Holger Korn (SPD) abgewiesen. „Ich habe gesagt, dass er mit Werbegeschenken nicht reinkommt“, bestätigt Korn die Situation. „Das ist eine öffentliche Wahl, da darf jeder rein, aber wenn jemand mit Geschenken ankommt, das ist untersagt“, erklärt der Heßheimer Sozialdemokrat. Den Hinweis darauf, dass die Geschenke lediglich für die Wahlhelfer gedacht seien, ließ Korn nicht gelten. „Auch Wahlhelfer sind Wähler“, sagt er und verweist darauf, dass die Helfenden Verpflegung von der Gemeinde gestellt bekamen.

Landeswahlleiter sieht kein Vergehen

Die RHEINPFALZ ist auf Korn zugegangen, gemeldet hat er das bei Wahlleiter Bernd Knöppel (CDU) nicht. „Er hat die Wahl gewonnen, es soll nicht so aussehen, als wären wir schlechte Verlierer“, betont der Ortsbürgermeister.

Mehr zu Christian Baldauf

Wahlkreis Frankenthal: Baldaufs sechster Streich in Folge
Wahlsieger Christian Baldauf: Direktmandat kein Selbstläufer
Christian Baldauf gründet Beratungsgesellschaft

Die Nachricht, dass Baldauf Präsente am Wahltag macht, erreichte die Redaktion am Sonntag. Nachgefragt bei der Stadt, kontaktierte diese daraufhin den Landeswahlleiter. „Nach den uns derzeit vorliegenden Erkenntnissen wurden Süßigkeiten ausschließlich an die in den Wahllokalen eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer verteilt“, sagt eine Sprecherin der Stadt. Dies sei keine unzulässige Wahlbeeinflussung. Die Situation solle aber „umfassend geprüft“ werden. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, „werden wir diese entsprechend bewerten und die erforderlichen Schritte einleiten“.

An dieser Stelle finden Sie Statistiken von 23degrees.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Pressestelle des Landeswahlleiters reagiert in einer eigenen Stellungnahme ähnlich: „Die als reine Gefälligkeit zur Wertschätzung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder gedachte Aufmerksamkeit stellt keine unzulässige Beeinflussung des Wahlvorstandes dar“, heißt es aus Mainz.

Kritik aus Bobenheim-Roxheim

„Offenbar habe ich eine andere Rechtsauffassung als der Frankenthaler Wahlleiter und sehe es als Verstoß“, sagt Michael Müller (SPD), Bürgermeister von Bobenheim-Roxheim. Er wurde am Sonntag unter anderem von Ratsmitgliedern darüber informiert, dass Baldauf gemeinsam mit seiner B-Kandidatin Barbara Eisenbarth-Wahl (CDU), Ortsbürgermeisterin von Lambsheim, Süßigkeiten verteilte. Müller habe Baldauf daraufhin gebeten, das zu unterlassen mit Verweis auf Paragraf 32 des Bundeswahlgesetzes. Der Landtagsabgeordnete habe sich später bei ihm gemeldet und gesagt, dass er die Verteilung eingestellt habe.

An dieser Stelle finden Sie Statistiken von 23degrees.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

In Paragraf 32 heißt es: „Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“

Müller: Es beeinflusst zweifellos

Müller argumentiert, es sei für ihn unerheblich, wer im Wahllokal „tatsächlich mit Süßigkeiten des zur Wahl stehenden Kandidaten Baldauf bedacht wurde“. Er sehe nicht, dass das Verteilen von Süßem am Wahltag durch einen Kandidaten im Wahllokal keine Wahlwerbung sein soll. Baldaufs Argument, das habe er schon immer so gemacht, sei für Müller keine Rechtfertigung. Als Beleg für den Effekt, den Baldauf erzielt haben soll, nennt Müller die Situation, dass eine Nachbarin ihn fragte, ob Baldauf im Wahllokal Jahnhalle Süßigkeiten verteilen durfte. „Es zog also seine Kreise und ,beeinflusst’ zweifellos.“

Wahlwerbung im Bereich des Wahllokals ist am Tag der Wahl verboten.
Wahlwerbung im Bereich des Wahllokals ist am Tag der Wahl verboten.

Gelassener sah die Situation Michael Walther (SPD), Ortsbürgermeister Großniedesheim. Er bestätigt, dass Baldauf auch bei ihm war und im Wahllokal Süßes an Helfer verteilt hat. Aber: „Dann habe ich von Wählern erfahren, dass er draußen vor dem Wahlgang Süßigkeiten gegeben hat“, sagt Walther. Er betont, dass das für ihn aber „keine große Sache“ sei. „Er hat den Wahlkreis klar und deutlich gewonnen“, nachkarten wolle auch er nicht. Gefallen habe ihm die Situation aber nicht. Da habe es Wähler gegeben, die ganz „freudestrahlend“ darüber gewesen seien, dass sie etwas von Baldauf bekommen haben.

Ein Vorgang, den Christian Baldauf auf Anfrage vehement abstreitet: „Ich habe keinem was gegeben, so was mache ich nicht.“ Allerdings berichtet auch der Heßheimer Bürgermeister Holger Korn von einem derartigen Erlebnis. „Ich selbst konnte nicht beobachten, was draußen vor dem Wahllokal war, aber ein Heßheimer Bürger hat berichtet, dass er Süßigkeiten bekommen hat.“

x