Frankenthal Weidstraße: Reihenhäuser dürfen gebaut werden

Gegen eine weitere Verdichtung im alten Kern des Frankenthaler Vororts Eppstein gab es im Ortsbeirat Einwände.
Gegen eine weitere Verdichtung im alten Kern des Frankenthaler Vororts Eppstein gab es im Ortsbeirat Einwände.

Nicht jedes Neubauvorhaben ist in Eppstein willkommen. Während ein Friseursalon als Aufwertung des Frankenthaler Vorortes vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt wurde, taten sich die Fraktionen mit der Zustimmung zu drei Reihenhäusern im alten Ortskern sehr schwer. Doch ein Veto hätte Folgen.

Im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks in der Bankgasse soll ein eingeschossiges Gebäude mit einer Fläche von rund 190 Quadratmetern entstehen. Gegen die Nutzung als Friseursalon hat die städtische Bauaufsicht keine Bedenken, da nicht störende Handwerksbetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind und sich das geplante Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.

Dass die Weidstraße mit drei Reihenhäusern weiter verdichtet werden soll, schmeckte dem Ortsbeirat dagegen überhaupt nicht. Der Bauherr plant mit zwei Stockwerken zuzüglich Dachgeschoss, woraus sich eine Firsthöhe von 9,55 Metern ergibt. Michael Reinhardt, Abteilungsleiter des Bereichs Planen und Bauen, wies im Ortsbeirat am Mittwoch darauf hin, dass auf dem Grundstück eine gültige Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus existiere und durch die Umplanung weniger Fläche versiegelt werde, weil sich die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze von sieben auf vier verringert.

Stadt riskiert Klage

Hans Dropmann (CDU) war der Ansicht, dass die Grenzabstände von 2,50 Meter nicht gewahrt seien und auch keine Zustimmung der Nachbarn vorliege. „Wir opfern einen Teil unserer Wohnqualität.“ Auch Markus Rittmann (SPD) fand, dass das Bauvorhaben nicht in den alten Ortskern passe und die Parkprobleme in der Weidstraße noch verschärfe. Man solle die Baulücken so gut es geht schließen, sagte dagegen Rudi Sturm (FWG) . Nach dem Hinweis von Reinhardt, dass sich die Stadt einer Klage aussetze, wenn sie das sich in die Umgebung einfügende Bauprojekt nicht genehmige, ließ sich der Ortsbeirat umstimmen und erteilte schließlich doch das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene gemeindliche Einvernehmen.

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