Frankenthal / Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Vor dem Amtsgericht: Zorniger Vater schlägt Kind im Auto

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Beim Anschnallen im Kindersitz ist es passiert: Mindestens auf die Finger, vermutlich aber gegen den Kopf hat ein Vater seinen dreijährigen Sohn geschlagen.

Weil er sich im Umgang mit seinem Kind auf einem Parkplatz nicht im Griff hatte, musste ein Wormser vors Amtsgericht in Frankenthal. Eine Zeugin hatte ihn angezeigt.

Der Mann mittleren Alters erscheint ohne Anwalt. Er wirkt nervös und bemüht, vor Strafrichter Thomas Henn einen guten Eindruck zu machen. Er ist geschieden, hat ein erwachsenes Kind und aus einer weiteren Beziehung, die ebenfalls zerbrach, einen kleinen Sohn. Diesen soll er laut einer Zeugin im Oktober 2024 auf dem Globus-Parkplatz in Bobenheim-Roxheim zweimal mit der Faust auf oder gegen den Kopf geschlagen haben. Darum ist er jetzt wegen Körperverletzung angeklagt.

„Mein Sohn ist sehr aktiv“, sagt der Mann aus Worms und vermutet als Ursache eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, besser bekannt als ADHS. Das könne in dem Alter aber noch nicht sicher diagnostiziert werden. An jenem Oktobertag habe er den Dreijährigen mit in den Globus-Markt zum Einkaufen genommen, dort sei er mehrfach weggerannt. Auch die Aussicht auf ein Fleischkäsebrötchen hat den kleinen Wildfang offenbar nicht beruhigen können. Das Gezeter zwischen den beiden setzte sich draußen auf dem Eltern-Kind-Parkplatz fort. „Als ich ihn im Kindersitz festmachen wollte, hat er mir ins Gesicht gespuckt, da habe ich ihm auf die Finger geschlagen, mehr nicht“, beteuert der Vater. „Ich hab’ mit ihm geschimpft, aber nicht geschrien.“

Zeugen in Aufruhr

Die Szene hat eine Frau aus Worms, die den Angeklagten nicht kennt, aber auf Facebook zum Teil dieselben „Freunde“ hat, ganz anders wahrgenommen. Eine Schreierei sei das gewesen, sodass Leute in Aufruhr geraten seien. „Geh’ weiter, was geht dich das an!“, habe der Mann zu Passanten gesagt. Sie selbst habe auf dem Weg zum Globus-Eingang auch näher hingeguckt und ganz genau gesehen, wie der Vater das Kind beim Anschnallen mit der Faust auf den Kopf geschlagen habe. Ihr Einschreiten habe aber beim Täter nur Abwehr erzeugt.

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Die Frau, die sich nach eigener Aussage um Pflegekinder kümmert, hat das Geschehen zu Hause nicht losgelassen. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt verständigte sie am nächsten Tag die Polizei. Am Tatabend stellte sie aber schon mal auf eigene Faust eine Art Fahndungsaufruf ins Internet, denn sie hatte das Autokennzeichen des Wormsers notiert. „Hey, ist das nicht dein Kennzeichen?“, wurde dieser umgehend von Facebook-Freunden gefragt.

Polizei besucht Mutter des Kindes

Am nächsten Tag sprachen Polizeibeamte bei der Mutter des Dreijährigen in der Südwestpfalz vor, just als der Wormser dort war, um den Sohn wieder bei der ehemaligen Partnerin abzugeben. In den Akten des Gerichts steht ihre Aussage, dass ihr Ex-Partner gegenüber dem Kind zwar „verbal schwierig“ sei und ihm ab und zu was auf die Finger gebe, aber verletzt habe er den Sohn nicht.

Der Angeklagte versucht kurz, was ein Verteidiger wohl tun würde: die Glaubwürdigkeit oder wenigstens die Beobachtungsgabe der Zeugin in Zweifel zu ziehen. Doch das funktioniert weder beim Staatsanwalt noch beim Amtsrichter. Beide tendieren dazu, eher der Frau zu glauben, denn welchen Grund sollte sie als zufällige Zeugin haben zu lügen? Wohingegen ein Angeklagter ja lügen dürfe, um sich zu entlasten. Und am Richtertisch, als sie den genauen Hergang am Auto und ihren Blick darauf beschreiben soll, wirkt die Zeugin ziemlich bestimmt.

Der Strafverfolger allerdings ist milde. „Man kann mit der Kindererziehung schon mal überfordert sein“, sagt er und schlägt 30 Minuten nach Verhandlungsbeginn vor, das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro an den Kinderschutzbund einzustellen. Dem stimmen der Richter und der Kindesvater zu. Wenn der Wormser das Geld in fünf Raten nicht vollständig bezahlt, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

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