Frankenthal
Verbotene Erotik im Frankenthaler Massagesalon
[Aktualisiert, 9. April, 16.40 Uhr] Die Testbesuche bei zwei chinesischen Massagesalons im Frankenthaler Stadtgebiet gab es bereits am 18. März. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung in dieser Woche mitgeteilt. Die Aktion wurde gemeinsam mit der Kriminalpolizei Ludwigshafen und der Steuerfahndung Neustadt an der Weinstraße durchgeführt. Hintergrund war der rheinland-pfälzische Kontrolltag „Chinesische Menschenhandelsringe“.
Bei den verdeckten Kontrollen gaben sich die Ermittler jeweils als Freier aus. In einem Fall seien verbotene sexuelle Dienstleistungen angeboten worden. Der betroffene Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.
Weitere Kontrollen geplant
Die Beamten stellten zudem Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen fest, die teilweise bereits vor Ort in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde geklärt wurden. Nach Auswertung sollen die Verstöße zur Anzeige gebracht werden. Auf RHEINPFALZ-Anfrage heißt es von der Stadt, dass die Aufenthaltstitel einiger Personen abgelaufen waren.
Die Polizei erklärte hierzu auf Anfrage, dass die „angetroffenen chinesischen Prostituierten“ zwar in der Regel über eine gültige Aufenthaltsberechtigung verfügen, diese aber nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtige. Im Moment der Arbeitsaufnahme werde der Tatbestand des illegalen Aufenthalts erfüllt.
Auf den Inhaber des Massagesalons kommen zudem Nachkontrollen zu, unter anderem durch die Bauaufsicht. Eine Stadtsprecherin konkretisiert auf Nachfrage, dass bei dem Gebäude bislang keine Nutzungsänderung für einen Massagesalon gestellt wurde. Auch müssten weitere „baurechtliche Fragen“ geklärt werden.
Prostitutionsverbot in Frankenthal
Ziel der landesweiten Aktion sei es gewesen, „mögliche illegale Strukturen im Zusammenhang mit Massagesalons aufzudecken, insbesondere im Hinblick auf unerlaubte sexuelle Dienstleistungen sowie mögliche Hintergründe organisierter Kriminalität“, wie die Stadt mitteilt. Weiterhin wolle man betroffenen Frauen, die in diesen Strukturen arbeiten, Unterstützung anbieten.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Prostitution im Stadtgebiet „grundsätzlich untersagt“ ist, weil die gesetzlich vorgesehene Mindesteinwohnerzahl von 50.000 nicht erreicht wird. Zudem müsse für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eine behördliche Erlaubnis vorliegen, die „eine umfassende Zuverlässigkeitsprüfung voraussetzt“.
Massagesalon nur vorübergehend geschlossen
Laut Polizei stellt die Ausübung von Prostitution in einer nicht angemeldeten Prostitutionsstätte oder in einer Gemeinde mit weniger als 50.000 Einwohnern zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar. „Bei fortgesetzter Missachtung der entsprechenden Vorschriften kann der Straftatbestand der verbotenen Prostitution erfüllt sein“, teilt ein Polizeisprecher mit.
Der Massagesalon, der bei der verdeckten Kontrolle erwischt wurde, muss sein Geschäft nicht dauerhaft schließen. Das erklärt eine Sprecherin der Stadt auf Nachfrage. „Wir geben dem Gewerbetreibenden nochmals die Möglichkeit, den Betrieb ordnungsgemäß zu führen“, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Die lediglich vorübergehende Schließung ergebe sich aus der Verhältnismäßigkeit. Sollten bei Nachkontrollen erneut Verstöße festgestellt werden, müsste das Geschäft jedoch dauerhaft schließen.
