Frankenthal
Urteil gegen AfD-Politiker: So verlief die Verhandlung am Amtsgericht
Billigung von Straftaten: So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Frankenthaler AfD-Kreisvorsitzenden und -Stadtrat Frank Hans Josef Marx. Der 52-Jährige soll im Sommer vergangenen Jahres in einem öffentlichen Post auf der Facebook-Seite des österreichischen Privatsenders Servus TV über seinen Account folgenden Kommentar veröffentlicht haben: „Scholz wusste das wohl auch – der Typ muss sofort als Kanzler abtreten und im Innenhof des Bendlerblocks ersch... werden.“ Hintergrund der Äußerung war ein Bericht des Senders über eine mögliche Verbindung in die Ukraine im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022.
Sein Mandant könne „heute ausschließen, diesen Post veröffentlicht zu haben“, lässt Marx’ Verteidiger, der Mannheimer Rechtsanwalt Edgar Gärtner, gleich zu Beginn der Verhandlung am Montagmorgen wissen. Fragen werde der Frankenthaler nicht beantworten. Dafür hat der Anwalt selbst eine Menge Fragen, die er bis zum Ende der Verhandlung nicht beantwortet sieht. Für eine Verurteilung fehlt ihm der endgültige Beweis, dass sein Mandant – laut eigener Internet-Darstellung freiberuflicher Softwareentwickler – tatsächlich den Kommentar veröffentlicht hat. Weder bei einer Durchsuchung der Wohnung des AfD-Politikers noch bei einer Auswertung der Handydaten des Frankenthalers hätten die Ermittler einen Beleg dafür gefunden. Und auch von der Facebook-Seite des TV Senders war der am 10. Juni 2023 abgesetzte Post wenige Wochen später verschwunden.
Polizisten als Zeugen
Und so stützt sich das Gericht bei seiner Urteilsfindung im Schwerpunkt auf die Aussagen von drei Polizeibeamten, die an jenem Morgen im August 2023 an der Durchsuchung beteiligt waren. Ihnen gegenüber soll Marx – der eigentlich schon damals nichts haben sagen wollen – zwei zentrale Äußerungen gemacht haben. Er könne sich nicht erinnern, einen solchen Post veröffentlicht zu haben. Zugleich soll der 52-Jährige bestätigt haben, dass niemand anders Zugang zu seinem Facebook-Profil habe. Darin sind sich die Polizisten einig. Ob Marx allerdings den Post – wie im Polizeibericht nach der Durchsuchung festgehalten – mit den Worten relativierte „ich habe nur ersch... geschrieben“ oder doch sagte „hier steht nur ersch...“, in diesem Punkt geht die Erinnerung der Zeugen auseinander.
Aufmerksam geworden sind die Ermittler auf den strafrechtlich relevanten Beitrag aus der Pfalz über die „Meldestelle Respect – Gegen Hetze im Netz“, eine zivilgesellschaftliche Anlaufstelle der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Deren Leiter, Ahmed Gaafar, am Montag ebenfalls als Zeuge geladen, bestätigte, dass der Kommentar über die Webseite gemeldet, intern geprüft und dann am 24. Juni 2023 an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet worden war. In dessen Bericht heißt es laut Gericht, der Verfasser sei identifiziert, sein Facebook-Profil könne aufgerufen werden, nicht aber der umstrittene Post. Als Belege für den später gelöschten Beitrag enthält die Gerichtsakte Screenshots des Kommentars, dessen ursprüngliche URL, also die Adresse auf der Webseite, sowie Bilder des Facebook-Profils von Marx nebst weiterer Beiträge – laut BKA häufig „regierungskritische Inhalte“.
Verteidiger: Meldestelle politisch beeinflusst
Anders als der Verteidiger, der der Meldestelle vorwirft, politisch beeinflusst zu sein, halten sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch Strafrichter Thomas Henn die Darstellung des Leiters Gaafar für glaubwürdig und belastbar. Immerhin hätten das BKA und das ebenfalls involvierte rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA) Anlass für Ermittlungen gesehen. Der Kommentar habe erkennen lassen, dass Marx die Tötung von Bundeskanzler Olaf Scholz befürworten würde, damit sei in einer ohnehin aufgeheizten Stimmung nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs der öffentliche Frieden gestört worden, so die Staatsanwaltschaft.
Das verwendete Profilbild von Marx sei auf dessen Handy gefunden worden, es gebe keinen Zweifel an der Identität und auch daran, dass der strafrechtlich relevante Kommentar frei aufrufbar war, so Richter Henn in seiner Urteilsbegründung. „Der Angeklagte hat ihn nach meiner Überzeugung veröffentlicht.“ Das Urteil – 70 Tagessätze zu 60 Euro – ist noch nicht rechtskräftig. Ob er in Berufung gehen wird, ließ der Verteidiger auf Nachfrage direkt nach der Verhandlung offen. Auf RHEINPFALZ-Anfrage informiert das Amtsgericht Mitte Dezember, dass der Anwalt des Angeklagten Berufung gegen das Urteil eingelegt habe.