FRANKENTHAL Trauerfeiern unter Auflagen wieder möglich

Trauerfeiern können zwar wieder stattfinden. Der EWF will aber auch ermöglichen, den Abschied von Verstorbenen zu einem späteren
Trauerfeiern können zwar wieder stattfinden. Der EWF will aber auch ermöglichen, den Abschied von Verstorbenen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

In den Trauerhallen der Frankenthaler Friedhöfe ist ab dieser Woche zumindest im engsten Familienkreis wieder der gemeinsame Abschied von verstorbenen Angehörigen möglich – nach strengen Regeln und mit Zeitlimit.

Ab Montag, 11. Mai, möchte der für die Friedhöfe in der Stadt und in den Vororten zuständige Eigen- und Wirtschaftsbetrieb (EWF) wieder Termine für Zeremonien in den jeweiligen Trauerhallen vergeben. Dies sei angesichts der Lockerungen, die das Land mit Blick auf den Schutz vor dem Coronavirus eingeräumt hat, möglich, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Allerdings gelten der Verwaltung zufolge einige Auflagen: Die Trauerfeier darf nicht länger als eine Dreiviertelstunde dauern. Und: In den Trauerhallen wird es nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen geben, um den weiterhin geforderten Mindestabstand einhalten zu können. Die wichtigsten Regeln und Vorgaben im Überblick:

Wer darf zur Trauerfeier kommen? Wie viele Menschen finden in den Räumen Platz?
Vorerst darf laut EWF nur der engste Familienkreis an Trauerfeier und Beisetzung teilnehmen. „Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Nachbarn gehören diesem Personenkreis leider nicht an“, heißt es in der Pressemitteilung. Aber auch für Angehörige ist die Anzahl begrenzt: pro zehn Quadratmeter Grundfläche des Raums eine Person. Die Bestuhlung werde so angepasst, dass die Teilnehmer untereinander einen Abstand von anderthalb Metern einhalten können. In der Trauerhalle des Hauptfriedhofs stehen so maximal 18 Plätze zur Verfügung, in Eppstein 13, in Flomersheim und Studernheim zehn sowie in Mörsch sieben.

Welche Formalien müssen außerdem noch erfüllt sein?
Um im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus das Rückverfolgen von Kontakten zu erleichtern, werden nach Angaben des EWF die persönlichen Daten der Teilnehmer erfasst. Angehörige bekämen vom Bestatter vorab die notwendigen Formulare, die ausgefüllt bei einem Mitarbeiter vor Ort abzugeben seien. Das Formular sei auch auf der städtischen Homepage zum Ausdrucken abrufbar. Für Teilnehmer ohne Formular liegen diese zusätzlich am Eingang bereit. Der Zugang kann nur mit einem ausgefüllten Formular gewährt werden.

Muss während der Trauerfeier eine Maske getragen werden?
Ja, die Mundschutzpflicht besteht weiterhin. In die Trauerhalle darf demnach nur, wer einen sogenannten Mund-Nasen-Schutz trägt. Bis auf den Pfarrer müssen ihn alle Angehörigen während der Zeremonie anbehalten. Der EWF legt für den Fall der Fälle Einmal-Masken bereit. Am Eingang seien Spender zum Desinfizieren der Hände aufgestellt.

Wie ist der Ablauf der Trauerfeiern vorgesehen?
Fürs Betreten und Verlassen der Gebäude wird laut EWF ein Wegesystem auf dem Boden aufgezeichnet. Grundsätzlich erfolgt der Zugang über die Vorderseite, das Verlassen über den jeweils hinteren Ausgang der Trauerhallen. Für „eine durchgehend gute Lüftung“ bleiben während der gesamten Feier die Eingangstüren komplett offen. Für die Hintertüren gilt: Geöffnet werden sie nur so weit, dass keine neugierigen Blicke in die Halle möglich sind und die Zeremonie nicht gestört wird. Maximale Dauer des Ganzen: 45 Minuten.

Kann die Zeremonie musikalisch gestaltet werden?
Die Gemeinde selbst darf – wie in Gottesdiensten aktuell auch – nicht selbst singen. Auch der musikalische Abschied durch einen Chor oder Blasmusiker sei nicht erlaubt, so die Stadt in ihrer Mitteilung. Ein Kantor oder Sänger, der einen Abstand von drei Metern zu den Besuchern einhalte, dürfe engagiert werden. Außerdem sei das Abspielen von Musik auf CD oder einem USB-Speicher machbar.

Welche Regeln gelten für die anschließende Beisetzung?
Särge und Urnen werden von Mitarbeitern der Abteilung Friedhofswesen beigesetzt, die einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zu ihnen müssen Trauernde drei Meter Abstand halten. Wenn fürs Tragen und Ablassen eines Sargs sechs anstelle der üblichen vier Helfer nötig seien, springen Leute von externen Bestattungsunternehmen ein. Der Hintergrund: Die derzeit eingeteilten Kolonnen sollten nach Möglichkeit voneinander getrennt arbeiten, um den Betrieb auf den Friedhöfen im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus aufrechterhalten zu können.

Kontakt

Die Friedhofsverwaltung ist zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiter sind aber telefonisch unter der Nummer 06233 89-684 oder per E-Mail an die Adresse ewf-friedhofswesen@frankenthal.de zu erreichen.

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