Frankenthal / Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel „Tod billigend in Kauf genommen“: Axt-Angreifer bekommt Haftstrafe

Bei der Urteilsverkündung blieb der Angeklagte äußerlich ruhig. Er muss einen Entzug machen und eine mehrjährige Haftstrafe absi
Bei der Urteilsverkündung blieb der Angeklagte äußerlich ruhig. Er muss einen Entzug machen und eine mehrjährige Haftstrafe absitzen.

Es war ein Prozess, in dessen Verlauf weitere kriminelle Aktivitäten ans Licht kamen. Der Axt-Angreifer muss für mehrere Jahre in Haft. Auf ihn kommt noch mehr zu.

Rund eine Stunde nahm sich die große Strafkammer am Dienstag Zeit, das Urteil zu verkünden und zu begründen. Zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte die vorsitzende Richterin Mirtha Hütt den 45-jährigen Mann, der zuletzt in Worms wohnhaft war. Außerdem ordnete das Gericht an, dass er in eine Entziehungsanstalt muss. Nach drei Jahren und acht Monaten könnte er frühestens eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Laufe des Verfahrens, das Ende Januar vor dem Landgericht Frankenthal begann, hatte es mehrere Wendungen gegeben. Eine der größten war die Aussage des Geschädigten, ein zur Tatzeit 53-jähriger Mann aus Frankenthal. Er hatte im Krankenhaus liegend, noch vor der anstehenden Notoperation, gegenüber der Polizei ausgesagt, er sei in Frankenthal plötzlich von einem Bekannten mit einer Axt angegriffen worden. Später wiederholte er das gegenüber der Polizei. Vor Gericht aber änderte er Tatort und Umstände – er wolle nun die Wahrheit sagen, und musste damit rechnen, sich im Laufe der Aussage selbst zu belasten.

Gericht glaubt Aussagen des Opfers

Die Ermittlungen der Polizei deckten sich mit den Aussagen, die das Opfer vor Gericht machte: Tatort war demnach ein Gartengrundstück in Ludwigshafen. Zum Angriff war es nach einem Streit zwischen den Männern gekommen. Die beiden und weitere Personen hielten sich mitten in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2025 dort auf, weil sie vorher gemeinsam einen Zigarettenautomaten aus Oggersheim gestohlen hatten. Täter und Opfer waren zuvor gemeinsam unterwegs, rund 40 Stunden am Stück wach, hatten in dieser Zeit regelmäßig Alkohol und Kokain konsumiert und unter anderem eine Axt in einem Baumarkt besorgt.

So lief der Prozess um den Axt-Angreifer

Erster Tag: Anklage spricht von Tötungsabsicht
Zweiter Tag: Tatort ist doch nicht Frankenthal
Dritter Tag: Opfer schleicht sich aus Klinik, Zufall hilft Ermittlern
Vierter/fünfter Tag: Angeklagter gesteht und belastet Opfer
Achter Tag: Angeklagter soll auch in Worms zugeschlagen haben

Trotz dieser gravierenden Änderung der Tatumstände folgte das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die hatte in ihrem Plädoyer gesagt, dass der eigentliche Tatablauf – der Axt-Angriff – vom Opfer zu jeder Zeit präzise und gleichbleibend beschrieben wurde. Das Gericht erkannte die erste gelogene Version des Opfers als eine Art Schutzbehauptung an, um sich nicht selbst mit dem Diebstahl von Zigarettenautomaten in Verbindung zu bringen. Zwei gestohlene Automaten wurden später auch im Keller des Opfers gefunden.

Richterin: Keine verminderte Schuldunfähigkeit

Der Versuch der Verteidigung, den Streit in der Nacht auf dem Gartengrundstück und den anschließenden Axtangriff als eine Notwehrsituation darzustellen – im Geständnis des Angeklagten hieß es plötzlich, das Opfer habe ein Messer gezückt – funktionierte nicht. Das Gericht glaubte diese Version nicht, kritisierte, dass das Geständnis erst sehr spät kam und sah keinerlei Beweise dafür, dass der Geschädigte ein Messer dabei gehabt haben könnte.

Auch sah das Gericht trotz des konsumierten Kokains und Alkohols in der Tatnacht und den Stunden davor keine verminderte Schuldfähigkeit beim Täter. Dessen Steuerungsfähigkeit sei nicht derart stark eingeschränkt gewesen.

Vorwurf versuchter Tötung fallen gelassen

Der Verurteilte habe beim Zuschlagen mit der Axt auf den Kopf des Opfers gezielt. Er „hat den Tod billigend in Kauf genommen“, sagte Richterin Hütt. Nur weil der Geschädigte seinen Arm zur Abwehr nutzte, seien schlimmere Verletzungen ausgeblieben.

Das Gericht sieht es auch als erwiesen an, dass der Täter danach die Axt auf die stumpfe Seite gedreht hat und zweimal auf den Kopf des Opfers geschlagen hat. Dann aber ließ er von dem Mann aus Frankenthal ab. Das wurde ihm bei der Urteilsfindung positiv ausgelegt. Er sei von der Tötungsabsicht zurückgetreten. Verurteilt wurde er deshalb wegen schwerer Körperverletzung, nicht wegen versuchter Tötung.

Erst Gefängnis, dann Entziehungsanstalt

Die Dauer des Maßregelvollzugs in einer Entziehungsanstalt hängt einer Sprecherin des Landgerichts zufolge vom Erfolg der Therapie ab. Die Zeit kann sich der Verurteilte auf die verhängte Freiheitsstrafe anrechnen lassen. Richterin Hütt ordnete an, dass der Mann jedoch zuerst einen Teil der Haftstrafe im Gefängnis verbüßen muss, bevor er in die Entziehungsanstalt geht.

Ob die Verteidigung in Revision geht, konnte einer der Verteidiger auf RHEINPFALZ-Anfrage kurz nach dem Urteil noch nicht sagen. Dem Verurteilten drohen weitere Strafen. Vor dem Amtsgericht Worms läuft ein Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen Körperverletzung unter Einsatz einer Axt. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen ihn und weitere Personen wegen des Diebstahls von Zigarettenautomaten.

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