Grossniedesheim Solarpark an A61 grundsätzlich erlaubt

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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd hat keine raumordnerischen Einwände gegen den Bau einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage in Großniedesheim. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, gibt es allerdings Auflagen für das private Investment auf einer sechs Hektar großen Ackerfläche östlich der Autobahn.

Naturschutz muss beachtet werden

Am Ende der maximal 30-jährigen Laufzeit müsse der Solarpark auf Kosten des Investors vollständig zurückgebaut und die Fläche einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden, informiert SGD-Präsident Hannes Kopf. Im noch folgenden Genehmigungsverfahren müssen Naturschutzmaßnahmen auf dem Areal festgelegt werden. Hierzu zählt laut Kopf, dass nur außerhalb der Vogelbrutzeit gebaut und die Anlage mit Gehölzstreifen umgeben wird. An dem im August beantragten Zielabweichungsverfahren wurden laut SGD zwölf Träger öffentlicher Belange beteiligt.

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