Bobenheim-Roxheim Silberseeurteil: Firma Willersinn will Revision beim Bundesverwaltungsgericht

Szene aus der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Mitte Mai auf dem Hofgut Scharrau. Zwei Wochen später wurde das Urteil gef
Szene aus der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts Mitte Mai auf dem Hofgut Scharrau. Zwei Wochen später wurde das Urteil gefällt.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat der Gemeinde Bobenheim-Roxheim das knapp 50 Seiten umfassende Urteil über die Unwirksamkeit ihres Silbersee-Bebauungsplans zugestellt. Darin heißt es, das Rechtsmittel der Revision sei nicht zugelassen. Auch der Anwalt der Gemeinde empfiehlt, das Urteil nicht zu beanstanden, wie Bürgermeister Michael Müller (SPD) berichtet. Dennoch steht beim Treffen des Gemeinderats am Donnerstag, 25. Juni, 18 Uhr, Jahnhalle, die Entscheidung an, ob beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt wird. Das wünscht sich die Willersinn GmbH & Co. KG, deren Hotelbaupläne durch das Urteil zunichte gemacht wurden. Die Geschäftsführung bestätigt, dass sie die Kosten des Beschwerdeverfahrens übernehmen würde, und weist darauf hin, das der Bebauungsplan auch aufgestellt worden sei, um den Naherholungswert des Gebiets für die Bürger zu sichern.

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