Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Olaf Scholz auf Facebook bedroht: Gericht bestätigt Strafe für AfD-Stadtratsmitglied Marx

Der vor Gericht verhandelte Facebook-Post ist mittlerweile nicht mehr auffindbar.
Der vor Gericht verhandelte Facebook-Post ist mittlerweile nicht mehr auffindbar.

Das Landgericht Frankenthal hat ein Urteil des Amtsgerichts gegen AfD-Vize Frank Marx bestätigt. Für massive Drohungen in einem Facebook-Post soll er eine Geldstrafe zahlen.

Das Landgericht hat den Frankenthaler AfD-Politiker Frank Marx zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Jürgen Habe schloss sich damit in vollem Umfang einer Entscheidung des Amtsgerichts an. Dieses hatte Ende vorigen Jahres geurteilt, dass der Vize-Kreisvorsitzende, der für die AfD auch im Stadtrat sitzt, den früheren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) massiv bedroht hat. In einem Facebook-Eintrag, der dem Account des 53-Jährigen zugeordnet werden konnte, war im Juni 2023 unter einem Beitrag des Senders Servus TV der Kommentar veröffentlicht worden: „Scholz wusste das wohl auch – der Typ muss sofort als Kanzler abtreten und im Innenhof des Bendlerblocks ersch…. werden.“ Die Äußerung war unter einen Bericht des Senders gepostet worden, in dem eine mögliche Verwicklung der Ukraine in den Sprengstoffanschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022 thematisiert worden war.

Frank Marx bestreitet nach wie vor, Verfasser dieses Kommentars zu sein. Eine vom Landeskriminalamt (LKA) erwirkte Hausdurchsuchung im Oktober 2023 hatte unter turbulenten Umständen keinen elektronischen Beweis zutage fördern können, der zwischenzeitlich gelöschte Kommentar ist seitdem unauffindbar geblieben. Marx’ aufgebrachter Mutter mussten während des Polizeieinsatzes in den frühen Morgenstunden Handschellen angelegt werden, weil sie offenbar massiven Widerstand geleistet hatte. Ein Polizeipraktikant wurde von einem Hund gebissen.

Drohungen auch gegen Angela Merkel

Dennoch ist auch das Landgericht davon überzeugt, dass der Beitrag letztlich von ihm stammt. Er reihe sich ein in eine Reihe vorheriger Textnachrichten, in denen unter anderem Altbundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Leben getrachtet wird. Zwar gebe es durchaus Argumente für eine weitreichende Auslegung der Meinungsfreiheit. Aber auch mit Verweis auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bekomme die mit „ersch...“ abgekürzte, aber offensichtliche Aufforderung eine andere Qualität, erklärte Häbe.

Die Drohung richtete sich gegen den früheren Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines in der Os
Die Drohung richtete sich gegen den früheren Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee.

Zu Beginn der Berufsverhandlung hatte Marx das Angebot abgelehnt, ein fiktives Geständnis abzulegen. Das Strafgesetzbuch sieht solch eine Verwarnung unter Strafvorbehalt vor. Hätte der nicht vorbestrafte Politiker sie akzeptiert, hätte er auf Bewährung verurteilt werden können und eine symbolische Geldbuße zahlen müssen. Mit Verweis auf seine Unschuld lehnte Marx das ab.

In der Verhandlung äußerten sich drei Zeugen zum Ablauf der Hausdurchsuchung und der ersten Gespräche mit Marx. Sie war angeordnet worden, nachdem das LKA von einer Online-Meldestelle in Baden-Württemberg per Bildschirmfoto (Screenshot) auf den Post aufmerksam gemacht worden war. Was genau zu dessen Urheberschaft formuliert worden ist, dazu machten die Gehörten unterschiedliche Angaben. Am konkretesten wollte sich ein Polizeibeamter an Marx’ Satz erinnern: „Ich habe ja nicht erschossen geschrieben, sondern ersch...“ Trotz vieler Erinnerungslücken an weitere Szenen vor Ort hielt er an dieser einen Konkretisierung fest: „So ein Satz prägt sich ein.“ Andere Zeugen waren sich nicht mehr sicher, ob Marx in der Ich-Form formuliert hatte oder verallgemeinernd von „man“ gesprochen hatte.

Frank Marx ist Vize-Kreisvorsitzender der AfD, für die er auch im Frankenthaler Stadtrat sitzt.
Frank Marx ist Vize-Kreisvorsitzender der AfD, für die er auch im Frankenthaler Stadtrat sitzt.

Ohne Beweise „Pech gehabt“

„Ich bleibe bei meiner Einschätzung nach der Verhandlung im Amtsgericht: Solch eine widersprüchliche Beweisaufnahme darf nicht ausreichen für die Verurteilung eines bislang unbescholtenen Bürgers“, erklärte Marx’ Anwalt Edgar Gärtner in seinem Plädoyer. Die Rechtsprechung dürfe nicht in die Hände von Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen gelegt werden. Seit der Facebook-Link in staatliche Hände übergegangen sei, sei er nicht mehr greifbar gewesen, „ab dann verliert sich seine Spur“. Von der Meinungsfreiheit seien auch unbequeme oder derbe Ansichten gedeckt, solange sie nicht aktiv zu Straftaten aufforderten. Sollte mit dem mittlerweile gelöschten Post tatsächlich eine solche vorliegen, hätten die Verfolger mangels Beweisen „Pech gehabt“.

Für die Staatsanwaltschaft ging er weit über eine zulässige Meinungsäußerung hinaus. Sie beantragte, an der Geldbuße festzuhalten. Dieser Aufforderung folgte das Gericht. In seinem Schlusswort machte Marx Erinnerungslücken geltend. „Konflikte müssen rechtsstaatlich geklärt werden. Über die Zeit von Erschießungen sind wir hinaus.“ Auf RHEINPFALZ-Anfrage tendierte er nach dem Richterspruch dazu, ihn anzunehmen, „auch wenn es ein politisches Urteil am Ende eines politischen Prozesses ist“.

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