Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Mutter auf Jakobsplatz verprügelt: So lief das Berufungsverfahren am Landgericht

Blick auf den Jakoblsplatz in Frankenthal.
Blick auf den Jakoblsplatz in Frankenthal.

Eine Auseinandersetzung am 31. August 2023 auf dem Jakobsplatz in Frankenthal hat zu einigem Wirbel geführt – samt juristischem Nachspiel. Das ging nun in die nächste Runde.

2025 war ein Paar aus dem Rhein-Pfalz-Kreis am Amtsgericht Frankenthal wegen verschiedener Varianten der Körperverletzung zu Haftstrafen und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt worden. Gegen die Urteile hatten die Anwälte des Paares Berufung eingelegt, über die am Dienstag eine Strafkammer des Landgerichts Frankenthal verhandelt hat.

Das Amtsgericht hatte den 39-jährigen Mann wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, und einem Schmerzensgeld von 1000 Euro verurteilt. Ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hatte der Richter am Amtsgericht eine Haftstrafe von sieben Monaten für eine 39 Jahre alte Frau. Sie wurde außerdem zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Beide sollten zudem jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Anwalt plädiert auf einfache Körperverletzung

Die Rechtsanwälte haben die Verurteilung ihrer Mandanten nicht generell in Frage gestellt. Wenn sein Mandant überhaupt eine Straftat begangen habe, dann höchstens eine einfache Körperverletzung, sagte Volker Hoffmann, Rechtsanwalt des 39-Jährigen. Götz Stuckensen, Rechtsanwalt der 39-Jährigen, argumentierte, dass seine Mandantin zwar eine Körperverletzung begangen habe, aber keine gefährliche. Das ist für die Höhe der Strafe von Bedeutung, eine gefährliche Körperverletzung wird härter bestraft. Beide Anwälte sagten außerdem, dass das Schmerzensgeld angesichts der nicht allzu schweren Verletzungen des Opfers nicht angemessen sei.

Der Vorfall hatte deshalb einigen Wirbel ausgelöst, weil eine der Geschädigten, die 36 Jahre alte Anna Starzetz, in die Öffentlichkeit gegangen war. Sie war sowohl am Amtsgericht als auch nun am Landgericht Nebenklägerin. Ein 39-Jähriger, der versucht hatte, Starzetz zu helfen und dabei geschlagen und leicht verletzt wurde, hatte auf eine Nebenklage verzichtet.

Über die Auseinandersetzung gibt es von Beteiligten und Zeugen mehrere Versionen. Sicher ist, dass Starzetz mit vier Kindern an einer Schnitzeljagd teilnahm und die Kinder die Fahrradabstellboxen auf dem Jakobsplatz zählen sollten. Zwei acht und neun Jahre alte Jungs liefen etwas voraus. Zwischen den beiden Jungen und der Angeklagten gab es ein Problem. Starzetz und Passanten kamen dazu. Starzetz fürchtete, dass die Kinder in Gefahr sind, eine Frau forderte sie auf, die Polizei zu rufen, was Starzetz tat. Die Angeklagten gingen weg, kamen aber wieder, weil der Mann eine Musikbox vergessen hatte.

Berufungsverhandlung über Stunden

Die Frau stürzte sich auf Starzetz, die fiel hin und wurde von der Angeklagten verprügelt. Ein Mann versuchte Starzetz zu helfen, daraufhin griff der Angeklagte ein. Es kam zu einer Schlägerei zwischen den beiden Männern. Dann soll der Angeklagte das auf den Boden gefallene Handy von Starzetz aufgehoben und ihr an den Kopf geworfen haben.

In der Berufungsverhandlung ging es über mehrere Stunden im Wesentlichen um zwei Aspekte: Hat die 39-Jährige bei ihrem Angriff auf Starzetz diese mit dem Kopf an einen Betonkübel geschlagen? Hat der Angeklagte Starzetz das Handy an den Kopf geworfen? Die Angeklagte sagte, dass sie sich an nichts erinnern könne, da sie betrunken gewesen sei. Der Angeklagte versicherte mehrfach, kein Handy geworfen zu haben. Starzetz sagte, der Angeklagte habe das Handy „mit voller Wucht“ auf ihre linke Gesichtshälfte geworfen. Auch zwei Zeugen sagten, dass der Angeklagte das Handy geschmissen habe.

Nicht wirklich klar wurde, ob Starzetz, als sie durch den Angriff der Angeklagten hinfiel, mit dem Kopf an einen Blumenkübel geschlagen ist, oder ob die Angeklagte ihr Opfer absichtlich mit dem Kopf an den Kübel gehauen hat. Sicher ist, dass die Angeklagte ohne Grund und „wie eine Furie“, so eine Zeugin, auf ihr Opfer losgestürmt, sie durch Schläge zum Hinfallen gebracht, sich auf die Frau setzte und ihr weiter auf den Kopf geschlagen hat.

Kein wesentlich anderes Urteil

Staatsanwalt Stephan Maiwald-Hölzl und Katja Kosian, Anwältin der Nebenklägerin, forderten in ihren Plädoyers die Berufung zurückzuweisen. Stuckensen forderte eine niedrigere Strafe. Seine Mandantin habe weder das Leben der Frau gefährdet, noch ein gefährliches Werkzeug verwendet, damit seien die Voraussetzungen für eine gefährliche Körperverletzung nicht erfüllt. Auch Hoffmann plädierte für eine geringere Strafe. Sein Mandant habe das Handy nicht geworfen, damit habe er keine gefährliche Körperverletzung begangen. Den 39-Jährigen habe sein Mandant nur deshalb geschlagen, weil er seiner Lebensgefährtin helfen wollte.

Am Urteil des Amtsgerichts änderte sich nichts Wesentliches. Bei der Angeklagten wurde die gefährliche in eine vorsätzliche Körperverletzung geändert und das Schmerzensgeld um 288 Euro für Zahnarztkosten erhöht. Die Kammer sei aufgrund der Zeugenaussagen sicher, dass der Angeklagte das Handy geworfen hat, so der Vorsitzende Richter Jan Hildebrandt. Nicht sicher sei, ob die Angeklagte den Kopf der Frau gegen den Blumenkübel geschlagen habe, doch habe sie vorsätzlich gehandelt. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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