Grosskarlbach
Kneipenwirt zieht gegen Ortsbürgermeister vor Gericht
Gut besucht sind in diesen Wochen die Gemeinderatssitzungen in Großkarlbach. Während anderswo nur punktuell Einwohner vorbeischauen, sitzen in der Gemeinde im östlichen Leiningerland regelmäßig Interessierte im Saal des Bürgerhauses Wiesengrund. Manch einer macht sich neuerdings Notizen.
So auch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Eine ganze Reihe von Bürgern war gekommen, um das Geschehen zu verfolgen. Unter ihnen Frank Mallm, der Inhaber der Musikkneipe Franks Bodega in Großkarlbach. Die Einwohnerfragestunde nutzte Mallm, der 2019 für das Amt des Ortschefs kandidiert hatte, um Fragen zum Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Ortsgemeinde zu stellen.
Was zunächst wie ein trockenes Thema klang, entpuppte sich schnell als potenzieller Zündstoff. Mallm wunderte sich, dass derzeit wenige Veranstaltungen im Online-Kalender vermerkt seien. Insbesondere die regelmäßig in seiner Bodega stattfindenden Konzerte tauchten dort nicht auf. Nach eigenen Angaben hat es der Veranstalter seit der Eröffnung des Lokals in der Straße In den Weiherwiesen auf rund 550 Konzerte gebracht, viele davon mit internationalen Musikern.
Wichmann erntet Widerspruch
Im Publikum der Ratssitzung saß auch Michael Hantz, Vorsitzender der örtlichen Freien Wählergruppe (FWG), der kein Ratsmitglied ist. Er erklärte, dass er zwar ehrenamtlich die Termine für die Ortsgemeinde eintrage. Aber: „Die Gemeinde muss aktiv sein und die Termininformationen einholen.“ Er könne nur die Termine eintragen, die vorher von der Gemeinde abgefragt worden seien. Hantz spielte den Ball damit zu Ortsbürgermeister Fritz Wichmann (CDU).
„Bisher hatten wir immer nur Veranstaltungen von Vereinen auf der Website“, argumentierte Wichmann etwas später in der Sitzung, weil das Thema einen Platz auf der Tagesordnung bekommen hatte. Für diesen Satz erntete der Bürgermeister Kopfschütteln im Publikum. Michael Hantz stellte in einem erneuten Redebeitrag klar, dass es in der Vergangenheit sehr wohl Termine von privaten Veranstaltern in den Kalender geschafft hätten.
Mallm macht Schriftverkehr öffentlich
Was die Gemeinderatsmitglieder zu diesem Zeitpunkt womöglich nicht wussten: Tage vor der Sitzung hatte es einen Schriftverkehr zwischen Frank Mallm und Fritz Wichmann gegeben. Der Wirt hatte ihn zwar vor der Sitzung kopiert und an die Ratsmitglieder verteilt, doch ob ihn alle zur Kenntnis nahmen, ist unklar.
In der E-Mail-Korrespondenz schreibt der Ortschef an Mallm unter anderem, dass die Bodega-Termine selbstverständlich auf die Website des Dorfs gehören. Mallm könne das Gespräch mit Wichmann suchen. „Zuvor nehmen Sie die Klage zurück“, schreibt der Bürgermeister dann. Mallm sieht speziell in diesem Satz Amtsmissbrauch und spricht von Erpressung. Der RHEINPFALZ liegt dieser Schriftverkehr vor.
Streit um Flyer eskaliert
Zwischen Mallm und Wichmann hat es bereits im November gekracht. Zeitweise haben die beiden, die gar nicht so weit voneinander entfernt wohnen, nur über ihre Anwälte kommuniziert.
Anfang November finden einige Bürger Großkarlbachs einen Flyer in ihren Briefkästen. Die Überschrift: „Konzert-Ankündigung Franks Bodega“. „Am nächsten Samstag kann es wieder zu Verkehrsproblemen und nächtlichen Ruhestörungen kommen“, heißt es auf dem Zettel. Es wird auf nicht vorhandene Parkplätze und frei zu haltende Rettungswege hingewiesen. „Hoffentlich erleben wir bei diesem Konzert keine ärgerlichen Ausschreitungen. Bitte melden Sie mögliche Probleme bei der Polizei.“ Mit diesen Zeilen endet der Flyer. Verfasst und unterzeichnet von Ortsbürgermeister Fritz Wichmann.
Frank Mallm regte sich über das Flugblatt daraufhin in der Einwohnerfragestunde einer Ratssitzung auf. Gegenüber der RHEINPFALZ betonte er, dass im Vorfeld des Flyers nicht ihm darüber gesprochen worden sei. Dafür aber soll der Bürgermeister die Künstler, die an diesem Abend in der Bodega spielen sollten, im Vorfeld angeschrieben haben.
Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht
Bei dem Konzert habe es sich dem Bodega-Wirt zufolge um eine Jimi-Hendrix-Coverband gehandelt, deren Mitglieder alle schon im höheren Alter seien. Mit „Ausschreitungen“, wie im Flyer formuliert, sei bei so einer Veranstaltung nicht zu rechnen. Mallm hält Wichmanns Schreiben für geschäftsschädigend, er reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und ließ dem Bürgermeister per Anwalt eine Unterlassungserklärung zukommen.
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„Missverständnis“: Ortsbürgermeister entschuldigt sich für Wortwahl
Doch wer bearbeitet so eine Beschwerde? So ganz war das anfangs wohl nicht klar. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Bad Dürkheim klärt auf: „Wir haben auf §125 Abs. 2 Landesbeamtengesetz verwiesen, demzufolge die Zuständigkeit beim sogenannten allgemeinen Vertreter liegt.“ Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ortsbürgermeister landet also auf dem Schreibtisch von dessen Stellvertreter, dem Ersten Beigeordneten. In diesem Fall also bei Richard Weißmann (FWG).
Keine Auskunft zur Beschwerde
„Ich fand das nicht so dramatisch, Wichmann hat es gut gemeint“, sagte Weißmann auf RHEINPFALZ-Anfrage zum Flyer-Vorfall. Zum Zeitpunkt der Anfrage war noch nicht klar, dass der Beigeordnete auch die Dienstaufsichtsbeschwerde zu bearbeiten hat. Zuletzt wollte sich Weißmann mit Verweis auf interne Personalangelegenheiten nicht zur Bearbeitung der Beschwerde äußern.
Die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Leiningerland will sich zum konkreten Fall der Beschwerde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern. Konsequenzen kann eine derartige Beschwerde durchaus haben: „Sie kann für den Betroffenen zu Ermahnungen, Abmahnungen oder sogar Disziplinarverfahren bis hin zur Entlassung in schweren Fällen führen, löst aber keine unmittelbare inhaltliche Änderung einer behördlichen Entscheidung aus“, heißt es vonseiten der VG.
Bürgermeister: „Chaotische Zustände“
Fritz Wichmann hat gegenüber der RHEINPFALZ angegeben, er habe mit dem Schreiben lediglich eine Wiederholung der aus seiner Sicht „chaotischen Zustände“ bei Veranstaltungen im vergangenen Sommer verhindern wollen. Ihm gehe es vor allem darum sicherzustellen, dass nicht falsch geparkt wird und eine Rettungsgasse freibleibt. Weil Wichmann die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hat, hat Frank Mallm beim Verwaltungsgericht Neustadt eine Klage eingereicht.
Der aktuelle Stand: Nachdem die Ortsgemeinde eine Klageerwiderung eingereicht hat, bekam Mallm bis zum 10. März Zeit, Stellung zu nehmen. „Auch wenn keine Stellungnahme eingereicht wird, wird das Verfahren weiter fortgeführt“, sagt ein Sprecher des Gerichts. Es könnte zu einer öffentlichen Verhandlung kommen.
Dass Fritz Wichmann die Klage vor dem Verwaltungsgericht loswerden wollte, in dem er Mallm im Gegenzug die Aufnahme von Bodega-Terminen auf der Gemeinde-Website verspricht – „wird juristische und politische Folgen wegen Amtsmissbrauch haben müssen“, meint Mallm in seinem Papier, das an die Ratsmitglieder ging.
Gemeinderat reagiert zurückhaltend
Was sagen die Fraktionsvorsitzenden dazu? Die SPD-Fraktion ließ eine RHEINPFALZ-Anfrage unbeantwortet, CDU-Fraktionssprecher Thomas Hansemann gab an, die Unterlagen von Mallm gar nicht erst gelesen zu haben, „da sie nicht Bestandteil der Tagesordnung waren“. Die FWG-Fraktion will das Papier nicht beurteilen, da „die vollständigen Tatsachenumstände hierzu gar nicht bekannt sind“.
Karl-Heinz Ehwald (Grüne), der als einziges Ratsmitglied ohne Fraktion im Gremium sitzt, reagierte mit einer ausführlicheren Stellungnahme. „Die von Herrn Wichmann vor Kurzem verteilten Flugblätter an Anwohner mit versteckter Warnung, eine Veranstaltung bei Herrn Mallm zu besuchen, fand ich vollkommen unangemessen und zum Fremdschämen.“ Ehwald führte weiter aus: „Die nun aufgetauchte E-Mail-Nachricht hat eine andere Qualität.“ Auch wenn sich Mallm in der Vergangenheit nicht nur Freunde im Dorf gemacht habe, sei die „Behandlung, die er per Amtsmacht erfährt“ völlig überzogen.
Das Thema Veranstaltungskalender dürfte jedoch erst einmal erledigt sein. Denn der Gemeinderat beschloss einstimmig, das künftig jeder in Großkarlbach ansässige Verein oder Betrieb Veranstaltungstermine auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlichen darf.
