FRANKENTHAL Jobcenter: Neue Regeln für Grundsicherung

In der Carl-Theodor-Straße 13 arbeitet das Jobcenter in Frankenthal.
In der Carl-Theodor-Straße 13 arbeitet das Jobcenter in Frankenthal.

Für Personen, die jetzt neu Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen wollen, gelten für eine Übergangszeit vereinfachte Regeln. Darauf macht das auch für Frankenthal zuständige Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen aufmerksam.

Da sich wegen der Corona-Krise gerade Selbstständige und Freiberufler häufig zum ersten Mal mit dem Thema befassen müssen, ist dazu ein bundesweites Info-Telefon eingerichtet worden. Fragen beantworten auf diesem Weg auch 14 Mitarbeiter des Jobcenters in Ludwigshafen. Unter der Nummer 0800 4 5555 23 können Betroffene von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr ihre Fragen stellen.

„In dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, dass jeder, der Unterstützung benötigt, diese schnell und unbürokratisch bekommt“, zitiert das Jobcenter in einer Pressemitteilung dazu seine Geschäftsführerin Anja Hölscher.

Regelsatz 432 Euro

Einen Anspruch auf Leistungen haben nach Angaben des Jobcenters „alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können“. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich aus den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz pro Monat. Bei weiteren Personen im Haushalt können je nach deren Einkommenssituation weitere Leistungen dazukommen. Zu beachten ist dabei: Das Jobcenter übernimmt keine Betriebskosten, „beispielsweise Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten“.

Andererseits gilt aber: Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Keine Vermögensprüfung

Auf die sogenannte Vermögensprüfung wird nun zeitweise verzichtet, um die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen. Wenn jemand zwischen dem 1. März und dem 30. Juni einen Antrag stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, dann „wird vermutet, dass dies so ist und die Leistung wird für sechs Monate bewilligt“, erläutert das Jobcenter. „Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.“

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Vereinfacht wird das Verfahren nach Angaben des Jobcenters für Menschen, die aktuell schon Leistungen beziehen: „Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 31. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.“

Zahlungen für sechs Monate

Für Selbstständige gilt im Moment, „dass wir die Zahlungen vorläufig für sechs Monate bewilligen dürfen“, erläutert die Leiterin des Jobcenters, Anja Hölscher. Sofern also keine Prognose möglich sei, gehe man davon aus, „dass kein Einkommen erzielt wird. Die Bearbeitungsdauer wird dadurch beschleunigt und die schnelle Sicherung des Lebensunterhalts somit garantiert“.

NOCH FRAGEN?

Die Bundesagentur für Arbeit informiert über die neuen Regelungen auf ihrer Internetseite www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Dort sind weitere Informationen zur Grundsicherung sowie die erforderlichen Antragsformulare abrufbar.

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