Frankenthal Hitlergruß: Anzeige gegen AfD-Kreisvorsitzenden ohne Folgen

Ein Mann aus dem Saarland hatte bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal Strafanzeige gegen den ehemaligen AfD-Kreisvorsitzenden H
Ein Mann aus dem Saarland hatte bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal Strafanzeige gegen den ehemaligen AfD-Kreisvorsitzenden Hartmut Trapp und gegen die Ex-Stadträtin Miroslawa Wagner (AfD) eingereicht.

Der Fall der ehemaligen Frankenthaler AfD-Stadträtin Miroslawa Wagner, die am Rande von Protesten gegen die Corona-Politik im Dezember den Hitlergruß zeigte, zieht weitere Kreise. Anfang März hat ein Mann aus dem Saarland, der sich selbst als jüdischer Aktivist bezeichnet, bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal Strafanzeige gegen Wagner wegen des Zeigens des verbotenen Hitlergrußes und Volksverhetzung gestellt. Außerdem wirft er dem Ex-Kreisvorsitzenden der AfD, Hartmut Trapp, vor, die Tat gebilligt zu haben. Trapp hatte in einer Stellungnahme der Partei erklärt, die Frankenthalerin, die aus Polen stammt, habe nicht gewusst, dass das Zeigen des Hitlergrußes in Deutschland verboten ist. Die Justiz wird jedoch kein Ermittlungsverfahren einleiten, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilt. Miroslawa Wagner wurde wegen des Vorfalls bereits rechtskräftig zu eine Geldstrafe im mittleren dreistelligen Eurobereich verurteilt. Hier gelte das Verbot der Doppelbestrafung. Im Falle des ehemaligen Kreisvorsitzenden Trapp sieht die Staatsanwaltschaft laut Ströber keine Straftat. Sie bewerte seine Äußerung nicht als Billigung der Tat, sondern „als missglückten Versuch der Erklärung“, sagt Ströber. Kurz nach Wagners Hitlergruß hatte Trapp den Vorsitz im AfD-Kreisverband wegen „interner Unstimmigkeiten“ niedergelegt.

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