Frankenthal
Hammerattacke auf Vater: „Im Schlachtfeld zweier Erziehungsstile“
„Er ist innerlich so leer wie ein weißes Blatt Papier.“ Diesen Eindruck hat der Mitarbeiter des städtischen Jugendamts von dem 18-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag vorwirft. Er hat zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Frankenthal am Dienstag gestanden, in einer Stimmung aus Wut und Verzweiflung Ende August seinen Vater im Schlafzimmer überrascht und mit einem Schlosserhammer sowie einem Küchenmesser angegriffen zu haben. Das Opfer überlebte ein halbes Dutzend Schläge und eine tiefe Schnittwunde schwer verletzt. Auf eine Anzeige gegen seinen Sohn, der seit der Tat in Schifferstadt in Untersuchungshaft sitzt, hat er verzichtet.
Am zweiten Prozesstag am Mittwoch zeichnete sich in Frankenthal ab, dass ihm eine reguläre Haftstrafe erspart bleibt. Das Jugendamt hat vorsorglich bereits die Suche nach einem Platz in einer betreuten Wohngruppe und professionelle Begleitung eingeleitet. Nachdem bereits der attackierte Vater zugunsten seines Kindes ausgesagt hatte, versuchten am Mittwoch auch dessen Lebensgefährtin, die Mutter und die Jugendgerichtshilfe, den massiven Gewaltausbruch einzuordnen.
In einem der ausführlichsten Berichte, die der Vorsitzende Richter Andreas Tangl je gehört habe, zeichnete der Jugendamtsvertreter zum Ende der Beweisaufnahme das Bild eines verschlossenen, aber höflichen jungen Manns, dem im „Schlachtfeld zweier Erziehungsstile“ zwischen einem autoritären Vater und einer überfürsorglichen Mutter jahrelang jegliche Orientierung gefehlt habe.
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Gutachter: Helikoptermutter glorifiziert
Nach der Trennung der Eltern ist er mit seinen beiden jüngeren Schwestern bei der Mutter aufgewachsen, die sich dem Sachverständigen gegenüber selbst als Helikoptermutter beschrieben habe, die dem Kontrollwahn verfallen sei. Verstärkt worden sei ihr Beschützerinstinkt durch eine behandlungsbedürftige Stoffwechselkrankheit des Sohns, der sie seinerseits zunehmend glorifiziert habe. „In dieser symbiotischen Beziehung voller Hingabe und Solidarität war es ihm nicht möglich, eine eigene Identität zu entwickeln.“
Sei es, um die überlastete Mutter zu verteidigen, sei es, um sich vom fordernden Vater zu emanzipieren, habe der Angeklagte nach einer neuerlichen verbalen Auseinandersetzung mit unbefriedigendem Ausgang einen mentalen Zusammenbruch erlebt und mitten in der Nacht beschlossen, sich nicht selbst zu töten, sondern mit einem Waffenarsenal im Rucksack zum Haus des Vaters zurückzukehren. Nach einer ersten Attacke, die dieser schwer verletzt abwehren konnte, hatte sich der geständige Täter widerstandslos festnehmen lassen. In Erwartung einer Haft hatte er erklärende Briefe an Mutter und Schwestern hinterlassen.
Täter ist auf Identitätssuche
Ein Kinder- und Jugendpsychologe aus Wiesbaden attestierte dem Angeklagten am Mittwoch eine „ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung“, die sich über seine Jugendjahre hinweg aufgebaut habe. Sie sei nicht so stark ausgeprägt, dass er sich seiner Schuld nicht bewusst sein könne. Gleichwohl war der Gutachter sich mit dem Jugendamtsvertreter nicht nur einig, dass die fragile Identität des 18-Jährigen seinem Alter so weit hinterherhinke, dass in seinem Fall das Jugendstrafrecht angewandt werden sollte. Beide empfahlen auch eine psychotherapeutische Behandlung jenseits der Zugriffsmöglichkeiten der überfürsorglichen Mutter.
Damit und mit den Signalen aus der siebten Strafkammer zeichnet sich ab, dass der introvertierte junge Mann beim voraussichtlich letzten Prozesstag am 9. März in die Obhut des Jugendamts übergeben wird. Dieses habe noch am Dienstag über Möglichkeiten beraten, ihn in einer städtischen Wohngruppe für junge Erwachsene auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterzubringen, teilte der Vertreter mit. In einem Gefängnis mit seinen hierarchischen Befehlsstrukturen werde der sensible und verunsicherte Frankenthaler ebenso wenig eine eigene Persönlichkeit entwickeln können wie unter den Fittichen der Mutter.
Die Aussagen und Vorträge im Gerichtssaal verfolgte der Angeklagte, der nach Angaben seines Verteidigers diesen Weg mitgehen würde, allesamt nahezu regungslos. Auch bei der Umarmung der Mutter zum Ende deren Vernehmung zeigte er keine Emotion. Sein attackierter Vater hat ihn mehrfach in der Jugendstrafanstalt besucht, zwischen den beiden wächst nach der Beobachtung des Jugendamtsvertreters ein „zartes Pflänzchen einer Beziehung“.