Frankenthal Berufungsverfahren: AfD-Stadtrat wegen Facebook-Post vorm Landgericht

Der Angeklagte soll im Zusammenhang mit einem Bericht zur Nord-Stream-Pipeline zu verstehen gegeben haben, er würde eine Tötung
Der Angeklagte soll im Zusammenhang mit einem Bericht zur Nord-Stream-Pipeline zu verstehen gegeben haben, er würde eine Tötung des Ex-Kanzlers Olaf Scholz (SPD) billigen.

Wegen Billigung von Straftaten hat das Amtsgericht Frankenthal im Dezember 2024 den Frankenthaler AfD-Kreisvorsitzenden und Stadtrat Frank Marx zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt. Ob der Richterspruch Bestand hat, muss das Landgericht Frankenthal als nächsthöhere Instanz in einem Berufungsverfahren klären. Als Termin nennt ein Sprecher des Gerichts Donnerstag, 14. August, 9 Uhr. Die ursprünglich für 10. Juni angekündigte Verhandlung müsse wegen des Urlaubs eines Beteiligten verlegt werden. Marx soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in einem Facebook-Kommentar zu verstehen gegeben haben, dass er eine Tötung des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) befürworten würde. Er hat laut Anklage im Juni 2023 auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des Senders Servus TV einen Betrag mit den Worten kommentiert: „Scholz wusste dass wohl auch – der Typ muss sofort als Kanzler abtreten und im Innenhof des Bendlerblocks ersch…. werden.“ Hintergrund der Äußerung war ein Bericht des Senders über eine mögliche Verbindung in die Ukraine im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022. Der AfD-Politiker aus Frankenthal bestreitet, Urheber des Posts zu sein.

x